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Neue Rechtsgrundlagen für Goldverwendung - Risiken eines aufgeschobenen Volksentscheides

PRESSEMITTEILUNG

Parlamentarischer Vorstoss

Neue Rechtsgrundlagen für Goldverwendung - Risiken eines aufgeschobenen
Volksentscheides

Falls am 22. September dieses Jahres weder die Goldinitiative noch der
vom Bundesrat und Parlament unterstützte Gegenvorschlag „Gold für AHV,
Kantone und Stiftung“ angenommen würden, so wird die Diskussion um das
Goldvermögen weitergehen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im
Interesse einer breiten politischen Legitimation eine neue
Rechtsgrundlage geschaffen werden müsste, wie er in der Beantwortung
einer Interpellation von Ständerat Hans-Rudolf Merz (FDP/AR) schreibt.
Sollte der heute geltende Verteilschlüssel beibehalten werden, wäre das
Gesetz anzupassen, eine Änderung des Verteilschlüssels erforderte eine
neue Verfassungsbestimmung.

In seiner Interpellation betreffend die kommende Volksabstimmung zur
Verwendung der Goldreserven hatte sich Merz nach den möglichen Folgen
eines doppelten Neins erkundigt. Der Bundesrat hat sich schon am 22. Mai
2002 zu diesem Thema ausgesprochen. Er hat  vor den Risiken eines
aufgeschobenen Volksentscheides gewarnt. Die Folgen eines doppelten
Neins für die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie für die
Gewinnansprüche der Kantone wären nicht absehbar. Der Bundesrat hat in
seiner gestrigen Antwort daher seine Empfehlung an Volk und Stände
bekräftigt, am 22. September den Gegenentwurf „Gold für AHV, Kantone und
Stiftung“ gutzuheissen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Walter Schmid, Projektleiter, Natel 079 446 41 54

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30.5.2002