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Abschaffung der Betriebssparkassen vorgesehen

PRESSEMITTEILUNG

Abschaffung der Betriebssparkassen vorgesehen

Die Betriebssparkassen in der heutigen Form sollen abgeschafft werden.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) schlägt vor, die Ausnahmeregelung für
diese Sparkassen in der Bankenverordnung zu streichen. Diese Woche
eröffnet es eine Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung der
Bankenverordnung.
Wie der Fall Swissair letztes Jahr gezeigt hat, sind Privateinlagen der
Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer bei den Betriebssparkassen schlecht
geschützt. Gestützt auf eine Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung
(Art. 3a Abs. 4 lit. e) unterste-hen diese Sparkassen nicht dem
Bankengesetz und damit auch nicht der Aufsicht der Eidg.
Bankenkommission (EBK). Demzufolge gelten auch alle weiteren
Vor-schriften des Bankengesetzes für diese Sparkassen nicht, namentlich
jene betreffs Reserve-bildung, Eigenmittel, Klumpenrisiken usw. Aufgrund
zweier parlamentarischer Vor-stösse schlägt das EFD nun vor, die
Ausnahmebestimmung von Art. 3a Abs. 4 lit. e BankV zu streichen. Damit
wären die Betriebssparkassen in der heutigen Form nicht mehr zulässig.
Das EFD eröffnet diese Woche zur Änderung der Bankenverordnung eine
Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen. Es wird nach
durchgeführter Vernehmlassung dem Bundesrat einen Vorschlag zur Revision
von Art. 3a Bankenverordnung unterbreiten.

Vernehmlassungsunterlagen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik
(BBL), Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 18

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

29.5.2002