Depotauszüge auch für Steuerzwecke verwenden
PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarischer Vorstoss
Depotauszüge auch für Steuerzwecke verwenden
Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Depotauszüge auch für den
steuerlichen Vermögensnachweis verwendet werden können. Er trägt damit
einer Empfehlung von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) Rechnung.
Reimann hatte den Bundesrat gebeten, den Steuerpflichtigen bei der
Deklarierung ihres Wertschriftenvermögens entgegenzukommen, indem der
Depotauszug der Banken gleichzeitig auch für den steuerlichen
Vermögensnachweis verwendet werden kann.
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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22.5.2002