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Depotauszüge auch für Steuerzwecke verwenden

PRESSEMITTEILUNG
Parlamentarischer Vorstoss

Depotauszüge auch für Steuerzwecke verwenden

Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Depotauszüge auch für den
steuerlichen Vermögensnachweis verwendet werden können. Er trägt damit
einer Empfehlung von Ständerat Maximilian Reimann (SVP/AG) Rechnung.

Reimann hatte den Bundesrat gebeten, den Steuerpflichtigen bei der
Deklarierung ihres Wertschriftenvermögens entgegenzukommen, indem der
Depotauszug der Banken gleichzeitig auch für den steuerlichen
Vermögensnachweis verwendet werden kann.

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 35

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auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

22.5.2002