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Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland

PRESSEMITTEILUNG

Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Protokoll zur Änderung
des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland gutgeheissen. Darin legt
er die Besonderheiten des Protokolls dar und ersucht die
Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen.

Am 12. März 2002 wurde mit Deutschland ein Protokoll zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Mit der Änderung des
Abkommens durch das vorliegende Protokoll wird der Quellensteuersatz im
Falle von Dividenden, die an Gesellschaften (ohne
Personengesellschaften) mit einer Mindestbeteiligung von 20 Prozent
ausgeschüttet werden, von heute 5 Prozent auf Null abgesenkt. Im
Konzernverhältnis wird demnach die gleiche Entlastung gewährt, wie sie
in der Mutter-Tochter-Richtlinie zwischen den EU-Staaten vereinbart
worden ist. Daneben wurde eine auf Betrugsdelikte beschränkte
Erweiterung der Auskunftsklausel sowie eine Neufassung der
Missbrauchsbestimmungen vereinbart.

Botschaft und Text des Protokolls werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.

 EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 57

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8.5.2002