Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Überführung ins neue Lohnsystem ist geregelt

PRESSEMITTEILUNG

Die Überführung ins neue Lohnsystem ist geregelt

Mit Inkraftsetzung des  Bundespersonalgesetzes (BPG) für die Verwaltung
auf den 1. Januar 2002 gilt auch das in der Bundespersonalverordnung
(BPV) umschriebene neue Lohnsystem. Die berufliche Vorsorge wird aber
bis zur Überführung der Angestellten des Bundes in die PUBLICA noch nach
den PKB-Statuten von 1994 durchgeführt. Deshalb hat der Bundesrat in
seiner heutigen Sitzung die Lohnüberführungsverordnung verabschiedet.
Sie regelt die Überführung des altrechtlichen Lohnsystems in das neue
Lohnsystem und tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2002 werden der Lohn und die Zulagen zum Lohn
ausschliesslich nach der Bundespersonalverordnung vereinbart. Den
Veränderungen in der Lohnpolitik des Bundes stehen die Vorschriften der
PKB-Statuten von 1994 gegenüber, die bis zur Überführung des Personals
in die PUBLICA gegen Ende 2002 die berufliche Vorsorge des
Bundespersonals regeln.

Die Lohnüberführungsverordnung koordiniert die Begriffe des
beamtenrechtlichen Besoldungssystems mit jenen des neuen Lohnsystems
nach der BPV und schafft für die Einführung des neuen Lohnsystems eine
einheitliche Terminologie sowie Rechtssicherheit und erleichtert die
Handhabung des neuen Lohnsystems. Sie bestimmt, welcher Lohn und welche
Zulagen zum Lohn im geltenden Vorsorgesystem versichert werden und legt
zudem fest, welche beamtenrechtlichen Besoldungen und Vergütungen unter
neuen Bezeichnungen auch nach dem 1. Januar 2002 versichert bleiben. Der
versicherte Lohn wird während der Übergangsphase nicht verändert.

Die Personalverbände sind mit der Lohnüberführungsverordnung
einverstanden. Sie  gilt nur für das Personal, das der BPV untersteht,
und tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft. Anlässlich der Aufhebung der
PKB-Statuten und der Überführung der Angestellten in die PUBLICA wird
die vorliegende Verordnung, soweit sie Versicherungsfragen regelt,
aufgehoben.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

30.11.2001