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Keine Befreiung der Energie von der MWST

PRESSEMITTEILUNG

Keine Befreiung der Energie von der MWST

Der Bundesrat lehnt eine Befreiung der Energie von der Mehrwertsteuer
(MWST) ab. In seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Maurice
Chevrier (CVP/VS) hält er fest, die Befreiung der Energielieferung von
der MWST hätte zur Folge, dass sämtliche Energieproduzenten und -händler
nicht mehr zum Abzug ihrer Vorsteuern berechtigt wären. Alle
energieintensiven Industriefirmen würden mit der so genannten Taxe
occulte belastet. Diese Schattensteuer würde als Kostenfaktor auf die
Preise weitergereicht, was bei einem Export von Strom auch der
internationalen Konkurrenzfähigkeit abträglich wäre.

Weil die Öffnung des Schweizer Elektrizitätsmarkts die einheimischen
Wasserkraftwerke einem erhöhten internationalen Wettbewerbsdruck
aussetzt, hat Nationalrat Chevrier mit einer Motion die Befreiung der
Energie von der MWST und stattdessen eine Abgabe auf nicht erneuerbaren
Energien verlangt. Der Bundesrat lehnt den parlamentarischen Vorstoss
ab, weil er darin keine sinnvolle flankierende Massnahme zur
Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts zu erkennen vermag. Der von
Chevrier vorgeschlagene Systemwechsel würde die Stromausfuhr wegen der
Taxe occulte gegenüber der heutigen Situation benachteiligen.

Aus staatspolitischen Gründen will der Bundesrat auch keine Förderabgabe
in die Vorlage zur Neuen Finanzordnung (NFO) aufnehmen, da der Souverän
einen Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe in der
Abstimmung vom 24. September 2000 verworfen hat. Dessen ungeachtet
bleibt die aufkommensneutrale Verlagerung der Steuerbelastung zur
Energie ein wichtiges Postulat der Umwelt-, Klima- und Energiepolitik
des Bundesrates.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325  77 40

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12.9.2001