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Keine Einzelmassnahmen bei der Unternehmensbesteuerung

PRESSEMITTEILUNG

Keine Einzelmassnahmen bei der Unternehmensbesteuerung

Der Bundesrat möchte weitere Massnahmen im Bereich der
Unternehmensbesteuerung ganzheitlich angehen und sich nicht auf die
Frage der Lückenschliessung beschränken. Dies hat er in seiner heutigen
Antwort auf eine Motion von Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE) zum
Ausdruck gebracht.

Der Motionär machte geltend, dass die Umgehung der Verrechnungssteuer
durch Ausgabe von Gratisoptionen milliardenhohe Ausfälle verursache. Er
verlangte deshalb vom Bundesrat das Stopfen der bestehenden
Gesetzeslücken und eine ergiebigere Besteuerung der Gesellschaften.

Der Bundesrat ist sich zwar bewusst, dass die heutige Regelung nicht in
allen Punkten befriedigt. Punktuelle Eingriffe seien aber zu vermeiden,
da sie neue Ungerechtigkeiten schaffen würden. Vielmehr möchte der
Bundesrat darum im Rahmen einer weiteren Unternehmenssteuerreform
einerseits die Anliegen für mehr Steuergerechtigkeit berücksichtigen und
anderseits das Wirtschaftswachstum fördern. In diesem Sinne ist er auch
bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hans-Jürg Neuhaus, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031/322 74 21

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5.6.2001