Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Kirgisischen Republik
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Kirgisischen
Republik
Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Kirgisischen Republik zuhanden der
Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die
Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die
Bundesversammlung, ihn die Ratifikation vornehmen zu lassen
Am 26. Januar 2001 wurde in Davos ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Kirgisischen Republik über die Einkommens- und Vermögenssteuern
unterzeichnet.
Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der
Beseiti-gung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen
Schutz im Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem
sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren
Konkurrenten aus anderen Industriestaaten keine steuerlich bedingten
Wettbewerbsnachteile erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die
interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens
zugestimmt.
Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt
veröffentlicht.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Christoph Schelling, Eidg. Steuerverwaltung, Tél 031 323 01 82
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5.6.2001