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Beirat empfiehlt weitere organisatorische und personelle Verstärkung der

PRESSEMITTEILUNG

Beirat empfiehlt weitere organisatorische und personelle Verstärkung der
GWG-Kontrollstelle

Die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) soll personell
weiter aufgestockt und organisatorisch aufgewertet werden. Dies
empfiehlt der Beirat, die Expertenkommission zur Beratung der KST beim
Vollzug des Geldwäschereigesetzes (GWG), der heute zu seiner zweiten
Sitzung zusammengekommen ist.

Nach vertiefter Analyse der Schwierigkeiten beim und der öffentlichen
Kritik am Gesetzesvollzug vertrat der Beirat einhellig die Meinung, dass
sich zur Zeit keine Gesetzesrevision, wohl aber organisatorische und
personelle Verstärkungen aufdrängen. Festgehalten wurde auch, dass die
schweizerischen Vorschriften zum Teil weiter gehen, als beispielsweise
die Bestimmungen in der EU. Immerhin sei auch daran zu denken, dass
bereits zwölf Selbsregulierungsorganisationen und insgesamt rund 6000
Finanzintermediäre dem Gesetz unterstellt seien.

Dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), Peter Siegenthaler, wurde
empfohlen, die vorgesehenen 11,5 Stellen auf der KST rasch zu besetzen
und die Abteilung dann personell weiter aufzustocken. Die Leitung der
KST soll im Sinne einer Geschäftsleitung verbreitert werden.
Siegenthaler und KST-Leiter Niklaus Huber nahmen diese Empfehlung zur
wohlwollenden Prüfung entgegen.

Eine vertiefte Aussprache führte der Beirat über offene
Unterstellungsfragen, insbesondere über die Unterstellungspflicht der
Rohwarenhändler, der Hoteliers und der Warenhäuser. Beim letzten Punkt
trat der Präsident des Beirates, Prof. Peter Nobel, wegen seiner
Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Globus AG in den Ausstand. Vor
einem Entscheid der KST in Sachen Unterstellung der Rohwarenhändler
erachtet der Beirat eine zusätzliche Abklärung des Sachverhaltes durch
die KST als unerlässlich. Erstmals diskutiert wurde auch die Einführung
von Schwellenwerten im Rahmen von Art. 2 Abs. 3 des GWG. Dabei wurde
erwogen, von der Einführung fixer Werte abzusehen und statt dessen auf
Verordnungsstufe eine Bagatellfall-Regelung einzuführen, die den
Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe „Financial Action Task
Force“ entspricht.

Zur Sprache kam sodann auch das angebliche Zerwürfnis zwischen Präsident
Nobel und KST-Leiter Huber. Unter der Leitung des
Beirats-Vizepräsidenten Prof. Paolo Bernasconi wurden diesbezügliche
Fragen offen diskutiert. Dabei nahm der Beirat mit Bedauern zur
Kenntnis, dass eine teilweise stark personifizierte Berichterstattung
die tatsächlich bestehenden Probleme beim Vollzug des GWG sehr einseitig
und überspitzt dargestellt hat. Der Beirat ist der Überzeugung, dass
eine weitere, konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten in keiner
Weise zur Debatte steht.

Schliesslich wurde beschlossen, dass die EFV respektive das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) regelmässig über die Arbeit des Beirates
informieren. Mit der diesbezüglichen Kommunikation wurden der Direktor
der EFV und der Pressesprecher des EFD beauftragt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Dieter Leutwyler, Pressesprecher EFD, Tel. (031) 322 60 86

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1.6.2001