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Steuerliche Begünstigung der Mitarbeiteroptionen von Start-up-Unternehmen wird

PRESSEMITTEILUNG

Steuerliche Begünstigung der Mitarbeiteroptionen von
Start-up-Unternehmen wird erwogen

Die Besteuerung der Mitarbeiteroptionen von Start-Up-Unternehmen soll
neu geregelt werden. Unter Beachtung der rechtsgleichen Behandlung aller
Steuerzahler erachtet der Bundesrat eine Lösung dieser Frage im
Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz als unerlässlich.
Allerdings, so schreibt er in seiner Stellungnahme zu einer Motion von
Nationalrätin Barbara Polla (LP/GE), möchte er nicht den Ergebnissen
einer Arbeitsgruppe vorgreifen, die von der Eidg. Steuerverwaltung
(ESTV) mit der Ausarbeitung Vorschläge beauftragt worden ist.

Nationalrätin Polla hatte mit ihrer Motion vom Bundesrat verlangt,
dieser solle so schnell wie möglich einen neuen Vorschlag zur
Besteuerung von Aktienoptionen unterbreiten. Damit sollte die
Niederlassung von Start-up-Unternehmen in der Schweiz begünstigt und
zugleich dem Wunsch der Kantone nach steuerlicher Gleichbehandlung
Rechnung getragen werden. Aktienoptionen, die Start-up-Unternehmen ihren
Angestellten gewährten, seien häufig ein bedeutender Teil des
Einkommens, führte Polla zur Begründung an. Damit gelinge es diesen
Unternehmen, die gewöhnlich nicht über ausreichende finanzielle Mittel
verfügten, trotzdem attraktive Gehälter an die benötigten
Spitzenfachleute zu bezahlen. Die derzeitige Besteuerung der
Aktienoptionen hemme nun aber die Entwicklung der New Economy in der
Schweiz.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die ESTV
bereits im letzten Jahr einen Vorschlag zur steuerlichen Behandlung von
Mitarbeiteroptionen neu gegründeter KMUs (Kleine und mittlere
Unternehmen) ausgearbeitet habe. Die vorgeschlagene Regelung sollte das
bereits bestehende Kreisschreiben über die Besteuerung von
Mitarbeiteroptionen ergänzen, was innert kurzer Zeit für die meisten
Fälle von Start-up-Unternehmen eine sachdienliche Lösung geboten hätte.

An einer Sitzung des Vorstandes der Schweizerischen Steuerkonferenz vom
14. Dezember 2000, so der Bundesrat weiter, hätten jedoch alle Vertreter
der kantonalen Steuerverwaltungen diese schnelle Lösung abgelehnt. Als
Hauptgrund sei angeführt worden, dass eine separate Lösung für
Mitarbeiteroptionen der Start-up-Unternehmen im Vergleich zu andern
Mitarbeiteroptionen zu einer rechtsungleichen Behandlung geführt hätte.
Gefordert wurde darum eine für alle Mitarbeiteroptionen geltende,
normative Lösung, welche nun eine von der ESTV einberufene Arbeitsgruppe
ausarbeiten soll.

Da der Bundesrat die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe abwarten will,
beantragt er, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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30.5.2001