Änderung des TIR-Zollübereinkommens
PRESSEMITTEILUNG
Änderung des TIR-Zollübereinkommens
Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zollübereinkommens TIR
(internationaler Strassentransport) zugestimmt. Dieses Übereinkommen
regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments den
Warentransport auf der Strasse.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 ist das
TIR-Übereinkommen immer an die neusten internationalen Zollvorschriften
und technischen Normen für Fahrzeuge, die solche Transporte durchführen,
angepasst worden. Die heute angenommene Änderung, die rein technischer
Natur ist, strebt für den Gütertransport im Rahmen von TIR-Sendungen die
Zulassung von Fahrzeugen und Behältern an, die mit Gleitplanen versehen
sind.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
- Georges-Henri Bauer, Hauptabteilung Recht und Abgaben der
Oberzolldirektion (Zollbefreiung und Transite), Tel. 031 322 67 17
- Otto Felix, Hauptabteilung Recht und Abgaben der Oberzolldirektion
(Zollbefreiung und Transite), Tel. 031 322 66 19
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2.5.2001