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Bundessubventionen: 4. Controlling-Bericht

PRESSEMITTEILUNG

Bundessubventionen: 4. Controlling-Bericht

Der Bundesrat hat heute vom 4. Controlling-Bericht des Eidg.
Finanzdepartementes zur Überprüfung der im Bereich der
Bundessubventionen eingeleiteten Massnahmen Kenntnis genommen. Die
Umsetzung der Massnahmen verläuft zum grössten Teil nach Plan. Der
Bericht hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
Am 14. April 1999 hatte der Bundesrat den zweiten Teil des
Subventionsberichtes verabschiedet und an die Eidg. Räte zur
Kenntnisnahme weitergeleitet. Zusammen mit dem ersten Subventionsbericht
(vom Bundesrat am 25. Juni 1997 gutgeheissen) wurde damit die nach
Artikel 5 des Subventionsgesetzes vorgeschriebene, umfassende
Überprüfung der Bundessubventionen vollständig abgeschlossen.

Mit der Verabschiedung der beiden Berichte hatte der Bundesrat
gleichzeitig die Departemente beauftragt, die zur Umsetzung
erforderlichen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Dem Eidg.
Finanzdepartement wurde der Auftrag erteilt, ein zentrales Controlling
der Umsetzung durchzuführen und dem Bundesrat periodisch Bericht zu
erstatten.

Der vorliegende 4. Controlling-Bericht informiert nun mit Stand Ende
2000 über die Umsetzung der in den beiden Subventionsberichten
festgehaltenen erforderlichen Massnahmen. Er hält fest, dass die
insgesamt 378 Massnahmen grösstenteils nach dem vom Bundesrat
festgelegten Vorgehen umgesetzt werden. Gemäss Planung konnte bis Ende
2000 bei etwas weniger als der Hälfte sämtlicher Massnahmen (44%) mit
der Umsetzung begonnen werden. Ab dem Jahr 2005 sollte der
Wirkungsbeginn bei über 86 Prozent aller Massnahmen eingesetzt haben.

Fast die Hälfte aller Massnahmen kann bereits heute als realisiert
bezeichnet werden. Rechnet man die nicht mehr realisierbaren sowie die
im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA)
umzusetzenden Massnahmen hinzu, so kann bei drei Viertel aller
Massnahmen der Umsetzungsprozess als abgeschlossen oder definiert
bezeichnet werden.

Die ausgewiesene Sparwirkung beträgt zwischen den Jahren 2000 und 2004
jährlich über 100 Millionen, ab dem Jahr 2005 180 Millionen pro Jahr.
Beim Grossteil der Massnahmen ist eine mögliche Sparwirkung noch offen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 324 92 16

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

9.3.2001