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Erträge aus Privatisierungen zur Schuldentilgung verwenden (20.12.2000)

Pressemitteilung

Erträge aus Privatisierungen zur Schuldentilgung verwenden

Der Bund verpflichtet sich, zukünftige - insbesondere aus
Privatisierungen oder auch Lizenzversteigerungen resultierende -
ausserordentliche Erträge zur Schuldentilgung zu verwenden. Ein
entsprechendes Begehren hatte Nationalrat Felix Walker (CVP/SG) in einer
Motion gestellt. Der Bundesrat hat sich heute bereit erklärt, die Motion
entgegenzunehmen.
In seiner von 29 Ratsmitgliedern mitunterzeichneten Motion führte Walker
an, dem Schuldenabbau müsse in den kommenden Jahren finanzpolitische
Priorität zukommen vor neuen Projekten oder Steuersenkungen. Da die
Erlöse aus den Privatisierungen und Lizenzversteigerungen nur ein
einziges mal anfielen, dürften sie keinesfalls für laufende Ausgaben
oder Steuersenkungen verwendet werden. Prioriorität müsse die
Schuldentilgung haben, und es sei an der Zeit, sich dieser wichtigen
Aufgabe verbindlich zu verschreiben.

Der Bundesrat hält fest, er habe im Juli 2000 mit der Vorlage zur
Schuldenbremse eine verbindliche Regel verabschiedet, die dem Anliegen
des Motionärs Rechnung trage. Angesichts der Bedeutung des Anliegens und
der Unsicherheit über den Ausgang der Beratung über die Schuldenbremse
scheint es der Landesregierung jedoch zweckdienlich, die Motion auch im
heutigen Zeitpunkt noch entgegenzunehmen und sie erst nach der
Verabschiedung der Vorlage durch die eidgenössischen Räte abzuschreiben.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 09

Eidg. Finanzdepartement

20. Dezember 2000