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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der der Ukraine

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der der Ukraine

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen ist am 30. Oktober 2000 in Kyiv durch den schweizerischen
Aussenminister, Bundesrat Joseph Deiss, und den Chef der staatlichen
Steuerverwaltung der Ukraine, Mykola Azarov, unterzeichnet worden.

Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit einer Botschaft
des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet werden und ist
vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen beider Länder zu
genehmigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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22.11.2000