Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Entwurf zum Kulturgütertransfergesetz in die Vernehmlassung geschickt

Pressemitteilung Oktober 2000

Entwurf zum Kulturgütertransfergesetz in die Vernehmlassung geschickt

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
ermächtigt, bei den Kantonen, den Parteien, dem Bundesgericht und weiteren
interessierten Kreisen eine Vernehmlassung über ein neues Bundesgesetz über
den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz)
durchzuführen. Es setzt die Vorschriften und Massnahmen um, welche die
UNESCO-Konvention 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen
Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vorsieht. Die Vernehmlassung
dauert bis zum 31. Januar 2001.

Mit dem Erlass eines spezifischen Kulturgütertransfergesetzes wird der
besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die dem Erhalt und dem ethisch
verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern zukommt. Der Entwurf enthält
Bestimmungen zur Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgut, zur Rückführung von
illegal eingeführten Kulturgütern in ihr Ursprungsland und zum gewerblichen
Handel mit Kulturgut. Weiter enthält er Massnahmen, die das schweizerische
Kulturerbe besser schützen, den internationalen Kunstaustausch fördern und
zu einem besseren Schutz von Kulturgütern in und aus anderen Ländern
beitragen. Mit der Kombination von Massnahmen zur Einschränkung des
illegalen und Förderung des legalen Kulturgütertransfers wird den
verschiedenen Anliegen der massgeblich am Kulturgütertransfer interessierten
Kreise soweit möglich entgegengekommen.
Die Schweiz kennt auf Bundesebene bisher keine spezifische Gesetzesregelung
zum Umgang mit beweglichem Kulturgut. Sie ist im Unterschied zu ihren
Nachbarstaaten auch in keines der internationalen Instrumente zur Regelung
des Kulturgütertransfers eingebunden. Das hat zur Folge, dass sowohl das
schweizerische Kulturerbe wie auch dasjenige anderer Staaten nur
unzulänglich vor schädlichen oder verwerflichen Transaktionen geschützt
werden kann. Der Bundesrat hat aus diesem Grund 1993 eine Vernehmlassung
über die Ratifikation der UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über
Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr
und Übereignung von Kulturgut (UNESCO-Konvention 1970) durchführen lassen.
Eine überwiegende Mehrheit der Antwortenden sprach sich bei dieser
Gelegenheit für eine Ratifikation der Konvention aus. Da die Konvention
nicht direkt anwendbar ist, bedarf es zu ihrer Ratifikation eines
Umsetzungsgesetzes. Dieses liegt nun im Entwurf für ein
Kulturgütertransfergesetz vor.
Die Vernehmlassung bei den Kantonen, den politischen Parteien, dem
Bundesgericht und den interessierten Organisationen dauert noch bis zum 31.
Januar 2001.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Beilagen: Presserohstoff
Entwurf Kulturgütertransfergesetz und erläuternder Bericht
Liste der Vernehmlassungsadressaten
Auskünfte: Andrea F.G. Raschèr, Leiter Dienst Kulturgütertransfer, Bundesamt
für Kultur, Tel. 031 / 322 86 08