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Die Schweiz unterzeichnet die Europäische Landschaftskonvention

PRESSEMITTEILUNG

Die Schweiz unterzeichnet die Europäische Landschaftskonvention

Die Landschaft spielt im Alltag eine bedeutende Rolle. Deshalb sollen sich
lokale, regionale, nationale und internationale Akteure zur
Landschaftsplanung und -aufwertung sowie zum Landschaftsschutz verpflichten.
So lauten die Grundsätze der Landschaftskonvention des Europarates, die von
der Schweiz heute in Florenz unterzeichnet worden ist. Die schweizerische
Landschaftspolitik entspricht bereits den Forderungen dieser Konvention. Den
Ländern Süd- und Osteuropas kann dieses erste völkerrechtliche Instrument im
Bereich des Landschaftsschutzes als Grundlage für die Entwicklung ihrer
nationalen Umweltpolitik dienen.

Die Konvention zeichnet sich aus durch ein neues, umfassendes
Landschaftsverständnis. Die Landschaft ist ein Teil des Raumes, wie er von
seinen Bewohnern und Besuchern wahrgenommen wird. Sie ist das Ergebnis der
Einwirkungen von Natur und Mensch und verändert sich im Lauf der Zeit. Somit
betrifft die Konvention nicht nur aussergewöhnliche, wilde oder unberührte
Landstriche, sondern auch alltägliche, städtische und beeinträchtigte
Landschaften.

Unter diesem Gesichtspunkt erstrecken sich die von der Konvention
befürworteten Tätigkeiten von der Landschaftsplanung und -aufwertung im
beeinträchtigten Umfeld bis hin zur nachhaltigen Nutzung oder Erhaltung. Die
Konvention tritt in Kraft, wenn zehn Mitgliedstaaten des Europarates sie
ratifiziert haben.

Für die Schweiz erfordert die Zustimmung zur Konvention weder neue
gesetzliche Instrumente noch zusätzliche Ausgaben. Das neue Abkommen ist
jedoch für jene europäischen Länder von besonderer Bedeutung, die
gegenwärtig ihre Umweltgesetzgebung erarbeiten, und kann als juristische
Grundlage für die Entwicklung einer nationalen Umweltpolitik dienen.

Bern, 20. Oktober 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Enrico Bürgi, Chef Abteilung Landschaft, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Natel 078 792 04 12

Andreas Stalder, Chef Sektion Landschaft und Landnutzung, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Natel 078 792 04 12