PRESSEMITTEILUNG
Meldedisziplin muss besser werden
Die Tierverkehrsdatenbank funktioniert, doch ist die Meldedisziplin bei
den Abgangs-, Zugangs- und Schlachtungsmeldungen beim Rindvieh noch ungenügend.
Diese Bilanz zogen Vertreter der Tierverkehrsdatenbank AG rund ein Jahr nach dem
Start der neuen Tierverkehrskontrolle an einer gemeinsamen Sitzung mit dem
Bundesamt für Veterinärwesen und den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten.
Deshalb wurden Massnahmen beraten, welche die Meldedisziplin verbessern und ein
lückenloses Verfolgen des Lebenswegs von der Geburt bis zur Schlachtung beim
Rindvieh garantieren sollen.
Am 1. Juli 1999 erfolgte der Start zur neuen
Tierverkehrskontrolle, deren Herzstück die zentrale Tierverkehrsdatenbank (TVD)
darstellt. Sie wird im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen von der
Tierverkehrsdatenbank AG betrieben. Seit dem 1. Dezember 1999 müssen alle neu
geborenen Kälber mit den offiziellen gelben Doppelohrmarken markiert und die
Geburt sowie die Zu- und Abgänge und die Schlachtung der neu markierten Tiere
der Datenbank in Bern gemeldet werden. Ziel ist die lückenlose Dokumentation des
Lebenswegs aller Rinder von der Geburt bis zur Schlachtung. Schwierigkeiten gab
es in der Startphase auch bei diesem Grossprojekt: Einerseits traten
Verzögerungen bei der Bestellung und Auslieferung der Ohrmarken auf,
andererseits war der telefonische Auskunftsdienst der TVD AG zeitweilig dem
Ansturm nicht gewachsen. Die Startschwierigkeiten sind überwunden und alle
technischen Installationen funktionieren. Zur Zeit werden pro Tag über 6000 -
vorwiegend schriftliche - Meldungen verarbeitet, wobei das Melden auch per
Telefon und seit kurzem über das Internet möglich ist. Weit über 80% der
Rinderhalter melden diszipliniert und grösstenteils fehlerfrei.
Problem der fehlenden Meldungen
Gerade bei den Meldungen ist aber ein Problem
aufgetreten, welches das System der Tierverkehrskontrolle gefährdet: Laufend
nimmt die Zahl der inkonsistenten Meldungen zu. Inkonsistente Daten entstehen,
wenn z. B. beim Verkauf eines Kalbes an einen Mäster der Abgang vom Züchter an
die Tierverkehrsdatenbank gemeldet wird, der Käufer des Kalbes jedoch die
entsprechende Zugangsmeldung unterlässt. Doch geschieht es auch, dass die
Datenbank eine Zugangs- oder Schlachtungsmeldung erhält, ohne dass vorher eine
Abgangsmeldung eingetroffen ist.
Für das Funktionieren der neuen
Tierverkehrskontrolle ist eine fehlerfreie Doppelmeldung unerlässlich. Bei jeder
Tierbewegung müssen zwingend sowohl der Abgang als auch der Neuzugang der
Datenbank gemeldet werden. Vor allem bei Mastbetrieben und Schlachthöfen mit
ihren relativ grossen Tierzahlen hat die Meldedisziplin noch nicht den
erwünschten Stand erreicht. Gründe dafür gibt es mehrere, unter anderem auch
technische. So werden häufig die Begleitdokumente, welche beim Verkauf eines
Tieres mitgegeben werden müssen, nicht korrekt mit der vollständigen
zwölfstelligen Ohrmarkennummer ausgefüllt. Zudem lässt sich der Barcode auf den
Ohrmarken nicht in jedem Fall problemlos ablesen.
Das BVET und die TVD AG haben in Absprache mit
den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten ein Massnahmenpaket entworfen,
welches die Meldequalität verbessern soll. Technische Verbesserungen werden das
korrekte Ausfüllen der Begleitdokumente und Meldekarten an die TVD erleichtern
und durch gezielte Information sollen das Bewusstsein und die Akzeptanz für die
Anforderungen an die Meldedisziplin gefördert werden. Eine Kommission bestehend
aus Vertretern der betroffenen Kreise, namentlich der Schlachtbetriebe, der
Mäster, der Viehhändler und des Bauernverbandes wird die TVD AG und das
Bundesamt bei diesen Bemühungen unterstützen.
Bern, den 19. Oktober 2000
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Heinz K. Müller, BVET, 031 323 85 68
Fritz Schmitz-Hsu, Geschäftsleitung TVD
AG,
Morgenstrasse 129, 3018 Bern
Tel: 031 998 42
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