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Konvention über den internationalen Handel mit Chemikalien

MEDIENMITTEILUNG

Konvention über den internationalen Handel mit Chemikalien

Die Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die von gefährlichen Chemikalien
ausgehen, sollen begrenzt werden. Vor allem in Entwicklungsländern war der
sichere Umgang mit solchen Stoffen bisher oft nicht gewährleistet. Laut
einem neuen internationalen Übereinkommen sind Exporte in Zukunft nur noch
zulässig, wenn das Empfängerland zuvor über die Gefährlichkeit der
Chemikalien informiert worden ist und dem Import zugestimmt hat. Die Schweiz
hat die Konvention vor zwei Jahren in Rotterdam unterzeichnet. Jetzt hat der
Bundesrat dem Parlament die entsprechende Botschaft zur Genehmigung
vorgelegt. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von 50 Staaten
ratifiziert worden ist.

Als besonders gefährliche Chemikalien gelten laut Konvention Stoffe, deren
Verwendung in mindestens zwei Ländern aus unterschiedlichen Regionen
verboten oder streng beschränkt ist. Zur Zeit sind dies 22 Pestizide und 5
Industriechemikalien (siehe Kasten). Für diese Substanzen gilt das Prinzip
der Zustimmung nach vorheriger Kenntnisnahme (englisch: Prior Informed
Consent). Das Übereinkommen nennt sich dementsprechend
PIC-Rotterdam-Konvention. Zu allen Substanzen der PIC-Liste wird ein Bericht
veröffentlicht, der über ihre Gefährlichkeit Auskunft gibt und Angaben über
die zu treffenden Schutzmassnahmen enthält. Er dient den Vertragsparteien
als Grundlage für den Entscheid, ob sie einem allfälligen Import einer
PIC-Substanz zustimmen oder nicht. Die Importentscheide werden gesammelt und
publiziert. Exporte gegen den Willen des Empfängerlandes sind unzulässig.

Vorbereitet wurde die Konvention vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen
(UNEP) und von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO). Als
Basis diente ein bestehendes freiwilliges Verfahren. Für die Schweiz als
Nation mit einer starken und exportorientierten chemischen Industrie ist die
Konvention von grosser Bedeutung. Um ihrer Verantwortung gegenüber
Entwicklungsländern nachzukommen, hatte sich die chemische Industrie durch
einen Verhaltenskodex bereits zuvor zur Einhaltung der Regeln des
freiwilligen Verfahrens verpflichtet. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass
das Sekretariat der Konvention in Genf eingerichtet wird.

Bern, 18. Oktober 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Beat Nobs, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 23

Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 687 11 79

Andreas Weber, Chef der Sektion umweltgefährdende Stoffe, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 59

Die Substanzen auf der PIC-Liste

Auf der PIC-Liste befinden sich zur Zeit Stoffe wie

- das Insektizid DDT oder das in Transformatoren und Kondensatoren
eingesetzte PCB (polychlorierte Biphenyle), welche sich in der Umwelt
anreichern und die Fortpflanzungsfähigkeit gewisser Organismen
beeinträchtigen können;

- das Krebs erzeugende Asbest und hochtoxische Quecksilberverbindungen;

- Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen wie Parathion, welche bei
unzureichendem Schutz des Anwenders schwere Vergiftungen hervorrufen.