Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG)- Bundesrat stellt Weichen

MEDIENMITTEILUNG      Bern, 2 Oktober 2000

Revision Betäubungsmittelgesetz (BetmG)

Bundesrat stellt Weichen

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Revision des
Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zur Kenntnis genommen und in umstrittenen
Punkten das weitere Vorgehen festgelegt. Das Eidgenössische Departement des
Innern (EDI) erhielt vom Bundesrat den Auftrag, die Botschaft zur
Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung, die von September bis Dezember 1999
dauerte, zeigen grundsätzlich eine breite Zustimmung zu den Vorschlägen des
Bundesrates. Praktisch unbestritten sind die gesetzliche Verankerung der
vier Säulen der bundesrätlichen Drogenpolitik (Prävention, Therapie,
Schadensverminderung, Repression), der heroingestützten Behandlung und der
Verstärkung der führenden Rolle des Bundes in der Drogenpolitik.
Entsprechend sollen diese Anliegen Eingang ins revidierte BetmG finden.

Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung will der Bundesrat den Konsum von
Cannabis und seiner Vorbereitungshandlungen generell nicht mehr unter Strafe
stellen. Gleichzeitig erteilt der Bundesrat dem EDI den Auftrag, geeignete
Massnahmen zur Prävention und zur Verstärkung des Jugendschutzes zu
unterbreiten. Der Konsum aller anderen Betäubungsmittel soll weiterhin
verboten bleiben. Der Bundesrat soll jedoch die Befugnis erhalten, in einer
Verordnung jene Fälle zu umschreiben, in welchen auf Strafverfolgung und
Bestrafung von Konsumenten anderer Betäubungsmittel als Cannabis zu
verzichten ist (Opportunitätsprinzip).

Ob der Anbau von Cannabis sowie die Fabrikation und der Handel von und mit
Cannabisprodukten (wie Haschisch und Marihuana) unter gewissen
Voraussetzungen toleriert werden können, wird der Bundesrat erst
entscheiden, wenn er die Botschaft zur Revision des BetmG zuhanden des
Parlaments verabschiedet. Vor einem solchen Entscheid will er jedoch
zusätzliche, detaillierte Angaben darüber, wie ein entsprechendes
Opportunitätsprinzip konkret aussehen könnte. Zu klären gilt es
insbesondere, unter welchen Bedingungen Anbau und Handel toleriert werden
könnten und wie der Vollzug zu organisieren wäre. Weitere offene Fragen
sind, ob bei einem derartigen Opportunitätsprinzip der Export von
Cannabisprodukten resp. das Aufkommen eines "Drogentourismus" wirkungsvoll
unterbunden werden könnten. Bis Antworten auf diese Fragen gefunden sind,
verzichtet der Bundesrat auf die Anpassung der sogenannten "Hanfverordnungen
", die den Vollzug des geltenden Gesetzes erleichtern und damit die
Bekämpfung des heutigen Graumarktes für Cannabisprodukte verstärken würden.

Umstritten war die Ausweitung des Geltungsbereiches von Betäubungsmitteln
und psychotropen Medikamenten auf weitere Abhängigkeit erzeugende Stoffe für
die Bereiche Prävention, Therapie und Schadensverminderung. Der Bundesrat
trägt der Kritik Rechnung und verzichtet auf die Einführung des Begriffs
Suchtmittel im BetmG. Er verzichtet auch auf eine Verschärfung des Artikels
136 des Strafgesetzbuches (Verabreichung von Suchtmitteln an Minderjährige).
Der Bundesrat hat bezüglich einer ganzheitlichen Suchtpolitik grosse
Unterstützung erhalten. Er will deshalb die Bereiche Prävention, Therapie
und Schadensverminderung stärken, ohne zu unterscheiden, ob eine
Abhängigkeit von legalen oder illegalen Substanzen besteht.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Information, 031 - 322 95 05