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Der BFE-Direktor tritt zurück

MEDIENMITTEILUNG

Der BFE-Direktor tritt zurück

Der Bundesrat hat heute vom vorzeitigen freiwilligen Altersrücktritt des
Direktors des Bundesamtes für Energie, Dr. Eduard Kiener, Kenntnis genommen.
Er scheidet nach 23 Jahren auf den 31. März 2001 aus dem Amt aus. Die
Landesregierung hat dem dienstältesten Direktor des Bundes ihren Dank für
die geleisteten Dienste ausgesprochen. Mit seinem vorzeitigen
Altersrücktritt will Kiener unter Berücksichtigung der Altersstruktur der
heutigen Geschäftsleitung das Terrain für einen Generationenwechsel an der
Amtsspitze ebnen. Die Stelle wird demnächst ausgeschrieben.

Der 1938 geborene Eduard Kiener absolvierte an der ETH Zürich ein Studium
als Maschineningenieur und anschliessend an der Universität Bern ein
Zweitstudium als Nationalökonom, mit Abschluss als Dr. rer.pol.. Er trat
nach Industrie- und Lehrtätigkeiten 1973 in die damalige Zentralstelle für
Organisationsfragen der Bundesverwaltung ein, wechselte 1975 als Stabchef
der Eidgenössischen Kommission für die Gesamtenergiekonzeption in das
damalige EVED (heute UVEK). Der Bundesrat wählte ihn 1977 zum Direktor des
Bundesamtes für Energie.

Kiener hat während seiner Amtszeit grundsätzliche Entscheide und
Weichenstellungen für die Energiepolitik vorbereitet und umgesetzt.

Dazu zählen die Erarbeitung der Gesamtenergiekonzeption sowie der
Energieartikel in der Bundesverfassung, auf dem der Energienutzungsbeschluss
und das Energiegesetz basieren. Damit wurde die Förderung der rationellen
Energienutzung und der erneuerbaren Energien mit öffentlichen Mitteln
möglich. Kiener hat sich in zahlreichen, teilweise heftig geführten
politischen Diskussionen über Volksinitiativen zur Energiepolitik und
Kernenergievorlagen engagiert.

In seiner Amtszeit wurde die Infrastruktur zur Energieversorgung ausgebaut,
insbesondere die Rohrleitungen für den Gastransport. Hängig sind die
Strommarktöffnung und das am              24. September zur Abstimmung
gelangende Energieabgabepaket, zwei Vorlagen, welche Kiener mitgestaltet
hat. In Vorbereitung sind das Gasmarktgesetz und das neue Kernenergiegesetz;
sowie - in Ergänzung des Stillegungsfonds für Kernkraftwerke - ein
Entsorgungsfonds, der die Bereitstellung der Mittel für die Entsorgung aller
radioaktiven Abfälle sicherstellen wird.

Bern, 23. August 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Eduard Kiener, Direktor BFE, Tel. 031 322 56 01