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Vier Jahre neues Kartellgesetz - erfreuliche Zwischenbilanz

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 24.8.2000

Vier Jahre neues Kartellgesetz - erfreuliche Zwischenbilanz

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) hat in seinen
„Leitlinien für eine wachstumsorientiere Wirtschaftspolitik“ dem
Wettbewerb einen hohen Stellenwert eingeräumt. In der Überzeugung,
dass eine moderne Wettbewerbspolitik zu den entscheidenden
Rahmenbedingungen einer dynamischen Volkswirtschaft gehört, hat der
Departementschef, Bundesrat Pascal Couchepin, Anfang Jahr zwei
Projekte lanciert. Zum einen wurde eine Zwischenbilanz zur Umsetzung
des neuen Kartellgesetzes gezogen. Zum anderen ist eine Teilrevision
des Kartellgesetzes mit dem Ziel lanciert worden, direkte Sanktionen
gegen kartellrechtswidriges Verhalten einzuführen.
Zur Zwischenbewertung der Umsetzung des Kartellgesetzes haben zwei
externe Experten je ein Gutachten verfasst. Prof. Dr. C. Christian von
Weizsäcker (Universität Köln) untersuchte die ökonomische
Sachkompetenz der Wettbewerbsbehörden während Prof. Dr. Yvo Hangartner
(Gossau) verfahrensrechtliche Fragen abklärte.
Prof. Dr. C. Christian von Weizsäcker kommt in seiner breit angelegten
Untersuchung zum Schluss, dass die ökonomische Sachkompetenz der
Wettbewerbsbehörden gut sei; die geleistete Arbeit könne sich im
internationalen Vergleich ohne weiteres sehen lassen. Er verweist
unter anderem auch auf die Zeitschrift „Global Competition Review“,
welche kürzlich einen internationalen Qualitätsvergleich der
Wettbewerbsbehörden publizierte. In der auf Befragungen beruhende
Beurteilung erzielte nur das Bundeskartellamt in Bonn die Höchstnote
von 5 Sternen. Die schweizerische Wettbewerbskommission schnitt mit 4
Sternen ab, die Generaldirektion der EU in Brüssel mit 3 Sternen.
Prof. Dr. Yvo Hangartner ging der Frage nach, warum seit Inkrafttreten
des neuen Kartellgesetzes ein erheblicher Teil der Verfügungen der
Wettbewerbskommission (Weko) bei der Rekurskommission für
Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) angefochten und zahlreiche Beschwerden
gutgeheissen wurden. Das Gutachten spricht im wesentlichen drei Gründe
für die relativ hohe Zahl der gutgeheissenen Beschwerden. Zum ersten
werden Unklarheiten im Verhältnis der verfahrensrechtlichen
Bestimmungen des Kartellgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und der Bestimmungen über die Zuständigkeit von Weko und Sekretariat
genannt; die sukzessive Klärung dieser Fragen durch die
Verwaltungsrechtspflege ist jedoch nach Einschätzung des Gutachters
ein normaler Vorgang. In einzelnen Fällen wurden - zweitens -
verfahrensmässige Mängel in den Bereichen rechtliches Gehör und
Akteneinsicht sowie Sachverhaltsfeststellung und Begründung der
Verfügungen festgestellt; die Schwierigkeiten im Bereich rechtliches
Gehör und Akteneinsicht scheinen gemäss dem Gutachten inzwischen
behoben zu sein. Die Reko/Wef stellt drittens relativ strenge
Anforderungen an die Einhaltung der Verfahrensvorschriften; diese
Transparenz werde aber zu Recht gefordert, um korrekte Verfahren und
nachvollziehbare Verfügungen sicherzustellen, so dass nicht von einer
übertrieben strengen Praxis gesprochen werden könne.
Die interdepartementale Arbeitsgruppe, die zur Teilrevision des
Kartellgesetzes eingesetzt wurde, wird dem Departementschef demnächst
einen ersten Entwurf zur Änderung des Kartellgesetzes unterbreiten.
Mit der Revision soll der Weko ermöglicht werden, direkte Sanktionen
zu verfügen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wird allerdings darauf
verzichtet, für alle Verstösse gegen das Kartellgesetz generell
direkte Sanktionen vorzusehen. Gebüsst werden sollen vielmehr die
sogenannt harten Kartelle, d.h. Abreden über die direkte oder
indirekte Festsetzung von Preisen, Abreden über die Einschränkung von
Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen und Abreden über die
Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspartnern (vgl. Art.
5 Abs. 3 KG) sowie der Missbrauch von Marktmacht (vgl. Art. 7 KG). Im
Bereich der besonders bedenklichen Wettbewerbsbeschränkungen wird die
Präventivwirkung des Gesetzes damit entscheidend erhöht.

Die Gutachten können beim Pressedienst des EVD, Tel. 031 322 20 07
oder via mail patricia.doro@gs-evd.admin.ch bezogen werden.

Auskünfte:
Hans Isenschmid (Gutachten Hangartner), GS EVD (031 3222019) Eric
Scheidegger (Gutachten von Weizsäcker), GS EVD (031 3222014)