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Steuerpaket 2001: Auswertung der Ergebnisse der Vernehmlassungsverfahren

PRESSEROHSTOFF

Steuerpaket 2001: Auswertung der Ergebnisse der Vernehmlassungsverfahren

Das Eidg. Finanzdepartement hat im Sommer dieses Jahres die
Vernehmlassungen zur Revision der Ehepaar- und Familienbesteuerung, zum
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und  die konferenzielle
Konsultation zur Revision der Umsatzabgabe vorbereitet, durchgeführt und
ausgewertet.

Hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Anhörungsverfahren.

1. Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung

Die Zusammenfassung beruht auf der Auswertung der Vernehmlassungen von
26 Kantonen und 54 Orga-nisationen (10 Parteien, 7 Spitzenverbände, 18
übrige Organisationen und Interes-senten sowie 19 Organisationen und
Interessenten, die sich zusätzlich an der Ver-nehmlassung beteiligt
haben). Für die Modellwahl lässt sich - je getrennt nach Kan-tonen und
Organisationen - folgendes Fazit ziehen:

1.1 Beurteilung durch die Kantone

Vollsplitting mit Wahlrecht

Als einziger spricht sich der Kanton Graubünden für dieses Modell aus.
Alle übri-gen Kan-tone lehnen es ab. Grund: Das Wahlrecht führe im
Vollzug zu einem be-trächtlichen Mehr-aufwand, der sich mit den
bestehenden Kapazitäten der Steuer-behörden nicht mehr bewältigen lasse.

Individualbesteuerung modifiziert

Als einziger gibt der Kanton Basel-Landschaft diesem Modell den Vorzug.
Der Kanton Tessin favorisiert dieses Modell zumindest mittelfristig.
Gründe sind vorab die Gleichbe-handlung aller Steuerpflichtigen und die
Angleichung an die meisten
 europäischen Steuer-systeme. Die Ablehnung andererseits wird
insbesondere mit dem erheblichen administra-tiven Mehraufwand begründet.
So wird mit einer Zu-nahme der Veranlagungen bis zu 30 Prozent
gerechnet. Es wird auch befürchtet, dass unter Ehegatten bei der
Zuteilung von Einkommen und Vermögen „manipu-liert“ werden könnte.

Familiensplitting

Für dieses Modell spricht sich kein einziger Kanton aus. Nach
vorherrschender Meinung kumulieren sich bei diesem kombinierten Modell
die Nachteile des „Voll-splitting mit Wahl-recht“ und der
„Individualbesteuerung“. Zur Zunahme der Ver-anlagungen käme noch ein
erhöhter Verwaltungsaufwand zur Verhinderung von möglichen Missbräuchen.
Zudem erachten die Kantone das Familiensplitting als das am wenigsten
durchschaubare und verständliche Modell für die Steuerpflichti-gen.

Splittingmodelle

Die überwiegende Zahl der Kantone ist für ein Splitting, wobei eine
Mehrheit der Kantone für das „Vollsplitting ohne Wahlrecht“ (AG, AI, AR,
BE, BS, FR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR) und eine Minderheit
der Kantone für ein „Teilsplitting ohne Wahlrecht“ optiert (GL, NW, SZ,
VD, VS, ZG, ZH). Ausschlag-gebend für diese Wahl sind die
Vollzugstauglichkeit und die Verständlichkeit des Splitting-Modells für
die Steuerpflichtigen.

Modell WAK-S

Die Kantone lehnen dieses Modell ab. AI und BS vermögen darin gleichwohl
ei-nige Vor-züge zu erkennen. Vorherrschend ist jedoch die Ansicht, das
Modell führe zu einer zu starken Entlastung der Verheirateten und damit
zu einem nicht mehr ausgewogenen Steuerbelastungsverhältnis gegenüber
den Alleinstehenden. Diese Konsequenz sei mit dem verfassungsmässigen
Grundsatz der Rechts-gleichheit nicht vereinbar.

Ergebnis:

Bei den Kantonen ist eine überwiegende Zustimmung zu dem von Bundesrat
und FDK favorisierten Modell „Vollsplitting ohne Wahlrecht“
festzustellen. Einige Kan-tone könnten auch Teilsplitting-Varianten
zustimmen.

 1.2 Beurteilung durch die Organisationen (Parteien, Spitzenverbände,
Übrige)

Vollsplitting mit Wahlrecht

Das Modell Vollsplitting mit Wahlrecht wird von sieben Organisationen
bevorzugt (darunter drei Parteien). Positiv bewertet wurde die mit der
Einführung des Wahl-rechtes verbundene Gleichstellung der Ehe- und
Konkubinatspaare. Als nachteilig betrachten die Vernehmlassungspartner
den mit dem Wahlrecht verbundenen administrativen Mehraufwand sowie ein
darin ent-haltenes Missbrauchspotential.

Individualbesteuerung modifiziert

Das Modell Individualbesteuerung modifiziert fand unter den
Organisationen zwölf Befürwor-ter (darunter die SP als Bundesratspartei
und eine weitere Partei). Dieses Modell sei das zivilstandsunabhängige
Modell „der Zukunft“ und berücksichtige die tatsächliche wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Einzelperson. Nachteilig sei, dass Familien mit
Kindern zu wenig entlastet würden. Zudem sei es administrativ sehr
auf-wändig.

Familiensplitting

Für das Modell Familiensplitting sprechen sich zweiundzwanzig
Organisationen (darunter die CVP als Bundesratspartei und drei weitere
Parteien) aus. Das Modell trage den Familienlasten am besten Rechnung.
Bemängelt wurde die Rückkehr zur Individualbesteuerung nach der
„Kinderphase“, die zu Härten führen könne. Zudem sei der Vollzug
kompliziert, und es sei mit administrativem Mehraufwand zu rechnen.

Vollsplitting ohne Wahlrecht

Das Modell Vollsplitting ohne Wahlrecht fand unter den Organisationen
zehn Befür-worter (darunter die zwei Bundesratsparteien FDP und SVP).
Das Modell entspreche der Konzeption der Ehe als gesellschaftlich
anerkannte Lebensgemeinschaft; es entlaste die Familien. Mit dem Wegfall
des Wahlrechts würden aber Ehepaare ge-genüber den Konkubinatspaaren
besser gestellt.

Modell WAK-S

Dem Modell der WAK-S stimmen zwei Organisationen zu (keine Partei). Mit
dem Modell WAK-S müsse das Steuersystem nicht radikal umgebaut werden.
Begrüsst wurde auch die Brechung der starken Progression der direkten
Bundessteuer. Von anderer
 Seite wurde die daraus resultierende Entlastung der gut bis sehr gut
Verdienen-den aber als inakzeptabel bezeichnet.

Ergebnis:

Insgesamt ist festzustellen, dass aus den Vernehmlassungen der Parteien
keine klare Tendenz hinsichtlich der Modellwahl abgeleitet werden kann.
Zwischen dem Vollsplitting (mit und ohne) Wahlrecht und dem
Familiensplitting ergibt sich ein knap-pes Plus für das Vollsplitting.
Von den Bundesratsparteien sprechen sich zwei für das Vollsplitting ohne
Wahlrecht aus (FDP, SVP); die SP bevorzugt die Individualbe-steuerung,
die CVP das Familiensplitting.

Bei den übrigen Organisationen findet das Modell Familiensplitting am
meisten Zu-stimmung. Vereinzelt wurde auch die Prüfung eines
Teilsplitting-Modells angeregt.

2. Eigenmietwert/Systemwechsel

Mit der am 10. Mai 2000 versandten Vernehmlassungsvorlage wurden der
Bericht der Expertenkommission, erste konkrete Gesetzesformulierungen
des EFD, ein Vorschlag der WAK-N sowie ein Fragenkatalog in die
Vernehmlassung gegeben.

2.1 Frage des Systemwechsels

Für die Beibehaltung des bisherigen Systems sprechen sich 11 Kantone
(AI, BL, BS, BE, FR, GE, GR, JU, NE, TI, VS) aus. Von den
Bundesratsparteien bezeichnet einzig die FDP das geltende System als
eigen-tumsfreundlich. Die Attraktivität der heutigen Regelung könne
durch eine kon-sequentere Senkung der Eigenmietwerte auf 60 % des
Marktmietwertes erhöht wer-den. Für die Beibehaltung des geltenden
Systems der Wohneigentumsbesteuerung setzen sich zwei Parteien
(LPS/PdA), CNG, SGV und VSA sowie die Bankiervereinigung, der
Versicherungsverband und der Schweizerische Anwaltsverband ein.

Als allfällige Anpassungen beim bisherigen System werden von den
Kantonen neben der Abschaffung der Wechselpauschale die Bevorzugung von
Rentnern sowie eine Begrenzung des Schuldzinsenabzuges genannt.
Zahlreich sind die Stimmen der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer, die
den Eigenmietwert senken möchten; einige möchten diesen Wert erhöhen und
zumindest keine negativen Liegenschaftsrech-nungen zulassen.

Eine klare Mehrheit der Kantone (15), im Grundsatz alle
Bundesratsparteien, eine knappe Mehrheit der Spitzenverbände (SArbeitgV,
SBV, SGV, SHIV) sowie die Hälfte der
 übrigen Organisationen und Interessenten (darunter der
Hauseigentümerverband sowie der Mieterverband) plädieren jedoch für
einen Systemwechsel.

2.2 Frage der Modellwahl

Für einen konsequenten Systemwechsel (keine Eigenmietwertbesteuerung,
kein Schuldzinsen- und kein Unterhaltskostenabzug) sprechen sich 15
Kantone aus. Viele dieser Kantone lehnen das von der WAK-N
vorgeschlagene Modell als unlogisch, finanziell nicht tragbar und
verfassungswidrig ab.

Eine grosse Zahl der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet
hingegen das  WAK-N Modell, wenn auch teils mit leichten Abstrichen
(CVP, FDP, SGV, SBK, SBI) oder zusätzlichen Begehren (SVP, SVV, SBV,
STV, HEV). Ein Drittel dieser  Vernehmlassungsteilnehmer möchte generell
nicht auf den Schuldzinsenabzug verzichten.

Der Grundsatz begleitender (flankierender) Massnahmen beim neuen System
zu-gunsten neuer Eigentümer ist bei den Kantonen und bei einer grossen
Mehrheit der andern Vernehmlassungsteilnehmer unbestritten. Die vom EFD
vorgeschlagenen Massnahmen (degressiver Abzug der Hypothekarzinsen
während maximal 10 Jahren) werden von den Kantonen, von SP,
Gewerkschaftsbund und Mieterverbänden grundsätzlich bejaht, währenddem
eine grosse Zahl von Parteien und Verbänden (CVP, SVP, FDP, SBankV,
Bauge-werbe, SVV, Bauernverband) sie als ungenügend bezeichnet. Dieser
Kreis von Vernehmlassungsteilnehmern stimmt grundsätzlich den
weiterge-henden Massnahmen der WAK-N zu (vollständiger und nicht
degressiver Abzug der Hypothekarzinsen während 15 Jahren).

Eine Übergangsregelung (Wahlrecht zwischen altem und neuen System) wird
allgemein ge-genüber einem hinausgeschobenen Inkrafttreten bevorzugt.

Die meisten Kantone wie auch die meisten Parteien, Verbände und
Organisationen befürworten sowohl ein Übergangsrecht für die
begleitenden Massnahmen wie auch Übergangsregelungen vom alten zum neuen
System. Die vom EFD vorge-schlagene Übergangsfrist von drei Jahren wird
von den Kantonen, von der SP und dem Mieterverband befürwortet, für eine
Mehrheit der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer (CVP, FDP, SVP sowie u.a.
vom SGV, der Bankierver-einigung, dem Bauernverband und  dem
Hauseigentümerverband) jedoch als entschieden zu kurz bezeichnet. Die
von der WAK-N vorgeschlagene Übergangsfrist von 12 Jahren wird von den
Kantonen abgelehnt. Einige Organisationen dagegen bezeichnen sie als zu
kurz (SGV, HEV, SBV, SVIT) und fordern Übergangsfristen von 15 bis 25
Jahren.

Beim Wegfall der Besteuerung der Zweitwohnungen will die grosse Mehrheit
der Kantone eine Kompensation; Lösungen seien vom Bund vorzuschlagen.
Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer verzichten zum Teil auf eine
Stellungnahme oder ma-chen
 Vorschläge, die von der Änderung des Finanzausgleiches bis zur Hinnahme
allfälliger Steuerausfälle durch die Gemeinden reichen.

Beim Abzug der Zinsen auf privaten Schulden bejahen eine Mehrheit der
Kantone sowie SP, GPS, SGB, VSA und Bauernverband die vom EFD
vorgeschlagene Beschränkung des Zinsenabzuges, währenddem sich
zahl-reiche übrige Vernehmlassungsteilnehmer (SVP, LPS, SGV, SBV, SBK,
Vorort, HEV) für die Beibehaltung des eingeschränkten Zinsenabzuges von
50'000 Franken äussern.

Für die Beibehaltung der Abzüge der Kosten für Energiesparmassnahmen,
für den Umweltschutz und für denkmalpflegerische Arbeiten sprechen sich
ein Viertel der Kantone sowie die Mehrheit der Parteien und Verbände
aus.

Eine Mehrheit der Kantone  (u.a. AG, LU, SO, SZ, VD, ZG, ZH) sowie SP,
GPS, SGB, VSA, Bauern- und Mieterverband sehen im Systemwechsel eine
gewisse Ver-einfachung im Vergleich zum heutigen System.

Die Kantone sind mit wenigen Ausnahmen nicht in der Lage, die
wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen abzuschätzen. Einige
Kantone schätzen die ge-samten Auswirkungen des Modells des EFD
ausdrücklich als haushaltsneutral, rechnen mit kleinem Mehrertrag oder
mit tragbaren Ausfällen. Soweit sich die Kantone zum Modell der WAK
äussern, vermuten sie grosse Steuerausfälle.

3. Umsatzabgabe

Ergebnisse der konferenziellen Konsultation

Der ambitiöse Zeitplan für die Vorbereitung der Botschaft zum
Steuerpaket bedingte es, von einem schriftlichen
Vernehmlassungsverfahren Abstand zu nehmen und statt dessen ein
konferenzielles Verfahren durchzuführen. Die konferenzielle Konsultation
fand am 21. August statt. Teilnehmer waren Delegationen der politischen
Parteien, der Spitzenverbände sowie weitere interessierte Verbände. Als
Unterlage für die Konsultation erhielten die Teilnehmer den vom 30. Juni
2000 datierten Bericht der gemischten Arbeitsgruppe „Revision der
Umsatzabgabe“.

Alle Vertreter von Wirtschaft, Branche und Arbeitgebern sowie die
bürgerlichen Par-teien unterstrichen angesichts des dynamischen Wandels
den Handlungsbedarf und stimmten den Vorschlägen der Arbeitsgruppe
bezüglich Zielsetzungen, Massnahmen und Dringlichkeit zu. Die
vorgeschlagene Revision sei eine Voraussetzung für den Erhalt der
Wettbewerbsfähigkeit eines wichtigen Wirtschaftszweigs mit hoher
Wert-schöpfung. Die CVP erklärte sich ebenfalls bereit, die
vorgeschlagenen Massnahmen mitzutragen, brachte aber den Vorbehalt an,
dass die Dringlichkeit nur für die Ände-rung von Artikel 19 StG gelten
sollte.

Kritik ernteten die Empfehlungen des Berichts der Arbeitsgruppe von den
Vertretern der Arbeitnehmerschaft und von den linken Parteien. Zwar
wurde vor allem bezüglich der Börse ein Handlungsbedarf anerkannt.
Jedoch wurden die vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt abgelehnt. Dies
vor allem, weil Vorschläge zur Kompensa-tion der Steuerausfälle (z.B.
mittels einer Depotsteuer) fehlen, was im Widerspruch zu den Beschlüssen
des Runden Tisches stehe.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Christine Gante (031 323 25 74),
Jean-Blaise Paschoud (031 323 52 27)
Conrad Stockar (031 322 72 02)
Elisabeth Rotzetter (031 322 73 75),
(alle Eidg. Steuerverwaltung)

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

Verzeichnis der Abkürzungen (Alphabetisch)
Kommissionen und Gremien
 FDK Konferenz der Finanzdirektoren der Kantone
 WAK-N Kommission für Wirtschaft und Abgaben-Nationalrat
 WAK-S Kommission für Wirtschaft und Abgaben-Ständerat
In der Bundesversammlung vertretene Parteien
CVP Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
FDP Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz
GPS Grüne Partei der Schweiz
LPS Liberale Partei der Schweiz
PdA Partei der Arbeit der Schweiz
SP Sozialdemokratische Partei der Schweiz
SVP Schweizerische Volkspartei
Spitzenverbände der Wirtschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
CNG Christlich-nationaler Gewerkschaftsbund der Schweiz
SArbeitgV Schweizerischer Arbeitgeberverband
SBV Schweizerischer Bauernverband
SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund
SGV Schweizerischer Gewerbeverband
SHIV Schweizerischer Handels- und Industrie-Verein (Vorort)
VSA Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände
Übrige Organisationen und Interessenten
HEV Hauseigentümerverband Schweiz
Nicht offizielle Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen
SBankV Schweizerische Bankiervereinigung
SBV Schweizerischer Baumeisterverband
SBK Schweizerische Bauwirtschaftskonferenz
SBI Gruppe der Schweizerischen Bauindustrie
STV Schweizerischer Treuhänder-Verband
SVIT Schweizerischer Verband für Immobilien-Treuhänder
SVV Schweizerischer Versicherungsverband

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