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Nachtragskredit für Einsatz der Chefanklägerin bei der UNO

PRESSEMITTEILUNG

Nachtragskredit für Einsatz der Chefanklägerin bei der UNO

Der Bundesrat hat für ausserordentliche Kosten im Zusammenhang mit dem
Einsatz von Carla del Ponte als Chefanklägerin des
Kriegsverbrechertribunals  einen Nachtragskredit von 920'000 Franken
genehmigt. Weil die damit zu deckenden Kosten bereits anfallen,  wird
der Bundesrat bei der Finanzdelegation einen Vorschuss beantragen.

Im September 1999 hat Carla del Ponte ihre Funktion als Chefanklägerin
des UNO-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag angetreten. Für die Dauer
dieses Einsatzes ist die frühere Bundesanwältin beurlaubt. Die mit
diesem Mandat zusammenhängenden Kosten für Aufenthalt, Dienstreisen,
Sicherheit und Infrastruktur trägt der Bund. Die getroffene Lösung trägt
einerseits den berechtigten Anliegen von  Carla del Ponte (markant
tieferes Salär bei der UNO) und andererseits dem „Code of Conduct“ der
Vereinten Nationen Rechnung. Sie  bringt auch die Auffassung des
Bundesrates zum Ausdruck, dass die Wahl von Carla del Ponte in die
zweitoberste Hierarchiestufe der UNO für die Schweiz von hohem Interesse
ist.

Angesichts des komplexen Einsatzes der Chefanklägerin, sind dessen
finanzielle Auswirkungen schwierig abzuschätzen. Deshalb konnten die
Kosten nicht im Voranschlag 2000 erfasst werden. Um Transparenz zu
schaffen,  wurden die verschiedenen Positionen in einer Rubrik
zusammengefasst.  Die für das Jahr 2000 anfallenden und zum Teil schon
fällig gewordenen Kosten belaufen sich auf 920'000 Franken, vor allem
für Vorauszahlungen der Mietkosten (3 Jahre), für Dienstreisen,
persönliche Sicherheit und Infrastruktur. Der Bundesrat hat den
Nachtragskredit als Vorschuss genehmigt und beantragt der
Finanzdelegation dessen Genehmigung.

Auskunft:
Viktor Schlumpf, Informationschef EJPD 031 322 55 92

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Eidg. Finanzdepartement EFD
Presse- und Informationsdienste

30.8.2000