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Keine Befreiung dienstuntauglicher Polizeiangehöriger vom Wehrpflichtersatz

PRESSEMITTEILUNG

Keine Befreiung dienstuntauglicher Polizeiangehöriger vom
Wehrpflichtersatz

Der Bundesrat will Polizeiangehörige, die wegen ihrer beruflichen
Tätigkeit nicht militärdienstpflichtig sind, weiterhin nur von der
Wehrpflichtersatzabgabe befreien, wenn sie diensttauglich sind. Eine
Dienstbefreiung kann nur ausgesprochen werden für diejenigen Personen,
die dieser Pflicht unterstehen, d. h. Armeeangehörige sind. Das
Ersatzrecht richtet sich nach den militärrechtlichen Vorgaben und
befreit daher nur taugliche Wehrpflichtige. So lautet die Antwort des
Bundesrates auf eine einfache Anfrage von Ständerat Gian Reto Plattner
(SP/BS). Auch das Bundesgericht hat bisher eine rein "funktionsbezogene"
Ersatzbefreiung stets verworfen. Das Parlament hatte sich 1994 ebenfalls
sehr eingehend mit diesem Problem befasst und letztendlich die
funktionsabhängige Ersatzbefreiung abgelehnt, weil es keine
Ungleichbehandlung der Untauglichen in Kauf nehmen wollte.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Walter Sigrist, ESTV (Tel. 031 322 74 53)
Peter Steck, ESTV (Tel. 031 322 74 56)

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30.8.2000