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Revision des GmbH-Rechts: BR nimmt von Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis

Revision des GmbH-Rechts: Bundesrat nimmt von Vernehmlassungsergebnissen
Kenntnis

Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum
Vorentwurf für eine Reform des Rechts der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement beauftragt, den Vorentwurf im Lichte der
Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten. Eine Botschaft wird dem Parlament
voraussichtlich Ende 2001 vorgelegt.
Der Vorentwurf zielt auf eine konsequente Ausgestaltung der GmbH als
personenbezogene Kapitalgesellschaft. Die Ungereimtheiten des geltenden
Rechts sollen beseitigt und die gesetzliche Regelung aktualisiert werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung sind 67 Stellungnahmen eingegangen. Der
Vorentwurf ist mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die Notwendigkeit
einer Revision der heutigen, aus dem Jahre 1936 stammenden Regelung wird im
Allgemeinen nicht bestritten.

Kritische Stellungnahmen

Die vorgeschlagene Neuordnung ist aber auch Gegenstand von Kritik. Einzelne
Stellungnahmen erachten eine Totalrevision in der vorliegenden Form als
nicht erforderlich. Die Erhöhung des minimalen Stammkapitals von 20'000 auf
40'000 Franken sowie dessen Vollliberierung wird abgelehnt, da diese beiden
Neuerungen Unternehmer daran hindern könnten, zur Beschränkung der
wirtschaftlichen Risiken die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu wählen.
Als Alternative wird u.a. vorgeschlagen, das geltende minimale Stammkapital
von 20'000 Franken beizubehalten, dafür aber dessen volle Liberierung zu
verlangen. Auch die Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen über die
Rechnungslegung und die Revision auf die GmbH wird kritisiert, namentlich
weil dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Mehrere Stellungnahmen
regen an, die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen nach der
Unternehmensgrösse zu differenzieren.

Die Zusammenstellung der Vernehmlassungen kann auf der Website des
Bundesamtes für Justiz abgerufen werden
(http://www.ofj.admin.ch/d/index.html; Rubrik "Wirtschaft & Handel,
GmbH-Recht").

Bern, 5. Juli 2000

Weitere Auskünfte:

Nicolas Duc, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 88