Elternnamen im Heimatschein
Elternnamen im Heimatschein
Bundesrat setzt revidierte Verordnung auf den 1. August in Kraft
Um in Zweifelsfällen die Identifikation einer Person zu erleichtern, wird
der Heimatschein um die Rubrik "Elternnamen" ergänzt. Der Bundesrat hat am
Mittwoch eine entsprechende Änderung der Heimatscheinverordnung
verabschiedet und auf den 1. August 2000 in Kraft gesetzt.
Das Fehlen der Elternnamen des Inhabers oder der Inhaberin auf dem
bisherigen Heimatschein hat sich als administratives Hindernis erwiesen und
bei Zweifeln an der Identität von Personen den Behörden aufwändige und
kostspielige Nachforschungen verursacht. Mit der Ergänzung des Heimatscheins
wird dieser Aufwand geringer. Gleichzeitig wird das äussere Erscheinungsbild
des Heimatscheins jenem des Personenstandsausweises angeglichen, was die
Bearbeitung erheblich vereinfacht. Schliesslich wird der gemeinsame
Heimatschein für Ehepaare abgeschafft, weil dafür kaum mehr eine Nachfrage
besteht.
Dem Heimatschein kommt weiterhin eine wichtige Funktion zu. Er gilt als
verbindliches Dokument für die Registrierung von Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern. Er ist zudem die Datenbasis für Einwohnerkontrollen und
Verwaltungsbehörden.
Bern, 5. Juli 2000
Weitere Auskünfte:
Conrad Appenzeller, Tel: 031 / 322 45 80