Keine Sofortmassnahmen gegen Mietzinserhöhungen
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 5.7.2000
Keine Sofortmassnahmen gegen Mietzinserhöhungen
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 5. Juli 2000 gegen
kurzfristige Änderungen der Regeln zur Mietzinsgestaltung
ausgesprochen. Er hat damit auf eine Eingabe des Schweizerischen
Mieterinnen - und Mieterverbandes reagiert. Diese verlangte eine
sofortige Halbierung der gesetzlich festgelegten Überwälzungssätze,
die für Mietzinsanpassungen auf Grund von Hypothekarzinserhöhungen
massgebend sind.
Der Mieterinnen- und Mieterverband hatte den Bundesrat aufgefordert,
die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
(VMWG) sofort zu ändern. Damit soll erreicht werden, dass die von
zahlreichen Banken angekündigten Erhöhungen der Hypothekarzinssätze zu
weniger starken Mietzinserhöhungen führen. Der Verband erinnert an die
Mietzinserhöhungen zu Beginn der Neunzigerjahre, die zu einem
volkswirtschaftlich schädlichen Inflationsanstieg geführt und den
Inlandkonsum geschmälert hätten. Ebenfalls wird argumentiert, dass
kaum Mietzinssenkungen vorgenommen wurden, als die Hypothekarzinsen
wieder zurückgingen.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung mit dem Hinweis auf
die laufende Mietrechtsrevision. Sein indirekter Gegenvorschlag zur
Initiative "Ja zu fairen Mieten", der gegenwärtig von der
Rechtskommission des Nationalrates und spätestens in der
Dezembersession vom Parlament behandelt wird, sieht eine Aufhebung der
Koppelung von Hypothekar- und Mietzinsen vor. Die Mietzinsgestaltung
soll in Zukunft vor allem auf die Vergleichsmieten und auf die
Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise abstützen. Damit
würden die von Mieterseite zu Recht beanstandeten Nachteile der
geltenden Regelung beseitigt. Eine kurzfristige Änderung der
Überwälzungssätze würde nach Meinung des Bundesrates die aktuelle
parlamentarische Debatte unterlaufen und in der Öffentlichkeit als
Signal für den Fortbestand der Koppelung empfunden.
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
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