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Der Bundesrat richtet ein DNA-Profil-Informationssystem ein

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, ein gesamtschweizerisch nutzbares Informationssystem für die Identifizierung von Personen mittels DNA-Profilen einzurichten. Dieses Informationssystem zugunsten der Erkennungsdienste der Polizei soll gestützt auf eine am 1. Juli 2000 in Kraft tretende und auf vier Jahre befristete Verordnung vorerst als Versuchsbetrieb laufen. Gleichzeitig setzt der Bundesrat den neuen Artikel 351octies StGB in Kraft. Er bildet die Rechtsgrundlage für den Betrieb des informatisierten Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystems (IPAS). Dem Parlament soll möglichst rasch die formell-gesetzliche Grundlage für den definitiven Betrieb des DNA-Profil-Informationssystems unterbreitet werden.

 

Die Strafverfolgungsbehörden aller Stufen sehen sich mit modernen Kriminalitätsformen konfrontiert, die sich durch hohe Mobilität, vermehrte Spezialisierung, Teamwork und den Einsatz technischer Mittel auszeichnen. Bei der Verfolgung dieser Kriminalitätsformen sind u.a. die rasche Identifizierung von Tätern bzw. Tätergruppen sowie die Erkennung von kriminellen Aktivitäten und von Tatzusammenhängen, welche Kantons- und Landesgrenzen überschreiten, von grosser Bedeutung. Dazu gehört die systematische Auswertung jeglicher, auch der biologischen Spuren.

Gute Erfahrungen im Ausland

Erfahrungen im Ausland (GB, USA, NL und BRD) haben gezeigt, dass sich mit der Analyse und dem Vergleich von biologischen Spuren raschere und vermehrte Erfolge bei der Aufklärung komplexer krimineller Tatbestände, bei der Beweisführung im Zusammenhang mit schweren Straftaten und bei der Verhinderung weiterer Straftaten von Serientätern erzielen lassen. Die Identifikation mittels DNA-Profil ergänzt sinnvoll und effizienzsteigernd die klassischen Ermittlungs- und Identifikationsmethoden wie zum Beispiel den Fingerabdruck (bestehendes automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem, AFIS).

Im Bereich der Strafverfolgung stellt das DNA-Profil oder der sogenannte "DNA-Fingerprint" im Rahmen der biologischen Spurensicherung eine zusätzliche Möglichkeit der Täteridentifizierung beziehungsweise des Ausschlusses einer vermuteten Täterschaft dar. Zudem verbessert das DNA-Profil die Aussagekraft der einzelnen Untersuchungen im Vergleich zu herkömmlichen serologischen Abklärungen wesentlich.

Im Strafverfahren ist der DNA-Fingerabdruck insofern zu einem wichtigen Beweismittel geworden, als damit Tatortspuren anhand eines Vergleichs mit dem DNA-Profil einer verdächtigen Person dem mutmasslichen Täter oder der mutmasslichen Täterin zugerechnet werden können.

 

Vorteile einer gesamtschweizerischen Erhebung der DNA-Profile

Die Erhebung der DNA-Profile und der gesamtschweizerische Vergleich dieser Profile in einem Informationssystem dient folgenden Zwecken:

  • der Nutzbarmachung einer bewährten Methode zur raschen Identifizierung von verdächtigten Personen;
  • der systematischen Auswertung biologischer Spuren und dem systematischen Vergleich identifizierter Personen mit vorhandenem Spurenmaterial;
  • dem Erkennen von Tatzusammenhängen, von organisiert operierenden Tätergruppen sowie von Serien- und Wiederholungstätern;
  • der effizienteren und somit kostengünstigeren Strafverfolgung.

Das DNA-Profil oder der sog. "DNA-Fingerprint" stellt ausserdem im Strafverfahren ein wichtiges Beweismittel dar, um Tatortspuren dem mutmasslichen Täter zuzuordnen.

Inbetriebnahme eines Profil-Informationssystems ist dringend

Gestützt auf den Bericht einer Expertenkommission ist das EJPD mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) übereingekommen, dass die rasche Inbetriebnahme eines zentralisierten DNA-Profil-Informationssystems beim Bund dringend sei, weil sich nur so unterschiedliche Insellösungen in den Kantonen verhindern lassen. Deshalb soll der Betrieb vorerst als auf vier Jahre befristeter Probelauf aufgenommen werden (gestützt auf Artikel 351septies Strafgesetzbuch, SR 311.0). Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hatte sich in der Expertenkommission mit dem Probebetrieb, gestützt auf dieseStGB-Bestimmung und auf eine Verordnung, einverstanden erklärt.

Rasche Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage

Die politische Tragweite des DNA-Profil-Informationssystems legt jedoch nahe, dieses erst dann in ein Definitivum zu überführen, wenn der Bundesgesetzgeber die bestehende Rechtsgrundlage von Artikel 351septies StGB präzisiert hat. Der Bundesrat wird die formell-gesetzliche Grundlage in Form eines Bundesgesetzes über die humangenetischen Untersuchungen im Strafverfahren dem Parlament möglichst rasch unterbreiten.

Datenschutz ist gewährleistet

Die DNA-Profile und die weiteren Personendaten (inkl. Personalien) werden in physisch getrennten Informationssystemen bearbeitet. Die Verknüpfung erfolgt mit Prozesskontrollnummern durch die für das Gesamtsystem verantwortlichen AFIS-Services. Die Bearbeitung der weiteren Personendaten durch die AFIS-Services im Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem (IPAS) des Bundesamtes für Polizei soll eine formell-gesetzliche Grundlage erhalten. Darum setzt der Bundesrat den vom Parlament am 18. Juni 1999 verabschiedeten neuen Artikel 351octies StGB (BBl 1999 5099; Referendumsfrist am 7. Oktober 1999 unbenützt abgelaufen) ebenfalls per 1. Juli 2000 in Kraft.

Bern, 31. Mai 2000

 

Für weitere Auskünfte: Martin Keller, Vizedirektor, GS EJPD, Telefon 324 48 20