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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gegen landesweites Tempo 30 innerorts

MEDIENMITTEILUNG

Gegen landesweites Tempo 30 innerorts

Der Bundesrat will innerorts Tempo 50 generell beibehalten, gleichzeitig
 aber die Einführung von verkehrsberuhigten Zonen fördern. Dies schreibt er
 zur  Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts
 mit Ausnahmen (Strassen für alle)», die er dem Parlament zur Ablehnung
 empfiehlt. Zwar unterstützt der Bundesrat alle Bemühungen für höhere
 Sicherheit, Wohn- und Umweltqualität, doch erachtet er die landesweite
 Einführung von Tempo 30 innerorts als unverhältnismässig. Zudem blieben
 die Ziele der Initiative ohne teure flankierende Massnahmen unerreichbar.

Das Volksbegehren wurde am 16. März 1999 mit 112'395 Unterschriften
 eingereicht. Es will in der Bundesverfassung Tempo 30 km/h als generelle
 Höchstgeschwindigkeit innerorts verankern. Die Geschwindigkeitslimiten
 ausserorts und auf Autobahnen hingegen würden weiterhin vom Bundesrat
 festgelegt.

Signalisation allein genügt nicht

Die Initiative geht von einer vollständig flächendeckenden Einführung von
 Tempo 30 aus und nimmt zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und
 Erscheinungsbild der Strassen. Unbestritten ist, dass tiefere
 Geschwindigkeitslimiten die Verkehrsunfälle reduzieren sowie
 Schadstoffausstoss und Treibstoffverbrauch vermindern. Derartige
 Verbesserungen lassen sich aber nur erreichen, wenn eine angeordnete
 Tempomassnahme auch eingehalten wird. Eine Verkehrsregel oder eine
 Signalisation allein führen erfahrungsgemäss nicht zu einer Senkung des
 Tempos. Ohne grossangelegte bauliche und technische Verkehrsmassnahmen
 können deshalb die angestrebten Verbesserungen nicht im erwünschten Mass
 erreicht werden.

Heute verfügen die kantonalen oder kommunalen Behörden in Abweichung von
 den bundesrätlich verordneten Tempolimiten Verkehrsberuhigungsmassnahmen.
 Damit können sie unter Mitwirkung der Bevölkerung den Anliegen der
 Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des Wohlbefindens optimal
 Rechnung tragen. Bei der Annahme der Initiative wäre es umgekehrt: Die für
 die Finanzierung zuständigen lokalen und kommunalen Behörden könnten nicht
 mehr in gleichem Mass Prioritäten setzen. Sie könnten lediglich noch in
 begründeten Fällen Abweichungen von Tempo 30 verfügen, sofern dies die
 Verkehrssicherheit und der Schutz der Anwohnerschaft zulassen.

Schliesslich besteht kein Grund, die bewährte Zuständigkeitsordnung für den
 Erlass von Höchstgeschwindigkeiten aufzuteilen. Die Initiative will
 nämlich die Kompetenz im Autobahn- und Ausserortsbereich beim Bundesrat
 belassen, die Zuständigkeit für den Innerortsbereich hingegen auf Volk und
 Stände übertragen.

Erleichterung von verkehrsberuhigten Zonen

Der Bundesrat will auch auf einen Gegenvorschlag zum Volksbegehren
 verzichten. Dagegen soll der heute eingeschlagene Weg weiterverfolgt
 werden: Beibehaltung von «Generell 50» und gleichzeitige Förderung von
 Tempo-30- und anderen verkehrsberuhigten Zonen auf dem Strassennetz
 innerorts. Für eine Vereinfachung der Verfahren werden die ent-sprechenden
 Departementsweisungen überarbeitet. Weitere Massnahmen zur
 Verkehrsberuhigung sind in Vorbereitung. Zudem soll im Rahmen des Neuen
 Finanzausgleichs die Regelung für die Verwendung der allgemeinen
 Strassenbeiträge ergänzt werden: Zur Förderung der Verkehrssicherheit
 sollen die Kantone diese Bundesmittel auch zur Umgestaltung des
 öffentlichen Strassenraums verwenden können.

Bern, 13. März 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Peter Friedli, Verkehrsregelung und Langsamverkehr, Bundesamt für Strassen,
 031/323'42'87

Beilagen:
Botschaft (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00031302.pdf)