Gegen landesweites Tempo 30 innerorts
MEDIENMITTEILUNG
Gegen landesweites Tempo 30 innerorts
Der Bundesrat will innerorts Tempo 50 generell beibehalten, gleichzeitig
aber die Einführung von verkehrsberuhigten Zonen fördern. Dies schreibt er
zur Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts
mit Ausnahmen (Strassen für alle)», die er dem Parlament zur Ablehnung
empfiehlt. Zwar unterstützt der Bundesrat alle Bemühungen für höhere
Sicherheit, Wohn- und Umweltqualität, doch erachtet er die landesweite
Einführung von Tempo 30 innerorts als unverhältnismässig. Zudem blieben
die Ziele der Initiative ohne teure flankierende Massnahmen unerreichbar.
Das Volksbegehren wurde am 16. März 1999 mit 112'395 Unterschriften
eingereicht. Es will in der Bundesverfassung Tempo 30 km/h als generelle
Höchstgeschwindigkeit innerorts verankern. Die Geschwindigkeitslimiten
ausserorts und auf Autobahnen hingegen würden weiterhin vom Bundesrat
festgelegt.
Signalisation allein genügt nicht
Die Initiative geht von einer vollständig flächendeckenden Einführung von
Tempo 30 aus und nimmt zu wenig Rücksicht auf Ausbaugrad und
Erscheinungsbild der Strassen. Unbestritten ist, dass tiefere
Geschwindigkeitslimiten die Verkehrsunfälle reduzieren sowie
Schadstoffausstoss und Treibstoffverbrauch vermindern. Derartige
Verbesserungen lassen sich aber nur erreichen, wenn eine angeordnete
Tempomassnahme auch eingehalten wird. Eine Verkehrsregel oder eine
Signalisation allein führen erfahrungsgemäss nicht zu einer Senkung des
Tempos. Ohne grossangelegte bauliche und technische Verkehrsmassnahmen
können deshalb die angestrebten Verbesserungen nicht im erwünschten Mass
erreicht werden.
Heute verfügen die kantonalen oder kommunalen Behörden in Abweichung von
den bundesrätlich verordneten Tempolimiten Verkehrsberuhigungsmassnahmen.
Damit können sie unter Mitwirkung der Bevölkerung den Anliegen der
Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des Wohlbefindens optimal
Rechnung tragen. Bei der Annahme der Initiative wäre es umgekehrt: Die für
die Finanzierung zuständigen lokalen und kommunalen Behörden könnten nicht
mehr in gleichem Mass Prioritäten setzen. Sie könnten lediglich noch in
begründeten Fällen Abweichungen von Tempo 30 verfügen, sofern dies die
Verkehrssicherheit und der Schutz der Anwohnerschaft zulassen.
Schliesslich besteht kein Grund, die bewährte Zuständigkeitsordnung für den
Erlass von Höchstgeschwindigkeiten aufzuteilen. Die Initiative will
nämlich die Kompetenz im Autobahn- und Ausserortsbereich beim Bundesrat
belassen, die Zuständigkeit für den Innerortsbereich hingegen auf Volk und
Stände übertragen.
Erleichterung von verkehrsberuhigten Zonen
Der Bundesrat will auch auf einen Gegenvorschlag zum Volksbegehren
verzichten. Dagegen soll der heute eingeschlagene Weg weiterverfolgt
werden: Beibehaltung von «Generell 50» und gleichzeitige Förderung von
Tempo-30- und anderen verkehrsberuhigten Zonen auf dem Strassennetz
innerorts. Für eine Vereinfachung der Verfahren werden die ent-sprechenden
Departementsweisungen überarbeitet. Weitere Massnahmen zur
Verkehrsberuhigung sind in Vorbereitung. Zudem soll im Rahmen des Neuen
Finanzausgleichs die Regelung für die Verwendung der allgemeinen
Strassenbeiträge ergänzt werden: Zur Förderung der Verkehrssicherheit
sollen die Kantone diese Bundesmittel auch zur Umgestaltung des
öffentlichen Strassenraums verwenden können.
Bern, 13. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Peter Friedli, Verkehrsregelung und Langsamverkehr, Bundesamt für Strassen,
031/323'42'87
Beilagen:
Botschaft (http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00031302.pdf)