Die Telefonkunden können beim Wechsel der Telefongesellschaft ihre bisherige Telefonnummer behalten
MEDIENMITTEILUNG
Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbietern
Die Telefonkunden können beim Wechsel der Telefongesellschaft ihre
bisherige Telefonnummer behalten
Ab dem 1. März 2000 können die Konsumentinnen und Konsumenten ihren
Anbieter von Telefondiensten wechseln, ohne gleichzeitig ihre bisherige
Telefonnummer zu verlieren. Rufnummern von Mobiltelefonen,
Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten können beim Wechsel der
Telefongesellschaft behalten werden. Damit erfolgt ein weiterer wichtiger
Schritt in der Marktöffnung zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Wenn die Kunden bisher ihren Telefonanschluss bei einem anderen Anbieter
beziehen wollten, erhielten sie jeweils eine neue Telefonnummer. Mit der
Nummernportabilität wird nun gewährleistet, dass sie die Nummer behalten
können, auch wenn der Telefonanschluss von einer neuen Telefongesellschaft
bereit gestellt wird. Die Nummer wird zur andern Telefongesellschaft
"portiert".
Diese Nummernportabilität stellt einen wichtigen Faktor für einen wirksamen
Wettbewerb im Fernmeldesektor dar. Mit ihr entfällt ein von vielen Nutzern
beklagtes Hindernis, die bisherige Rufnummer beim Wechsel zu einer anderen
Telefongesellschaft zu verlieren.
Die Portabilität betrifft den Wechsel zwischen Fernmeldedienstanbieter
innerhalb der gleichen Kategorie von Fernmeldediensten (zum Beispiel unter
Nummern von Mobiltelefonen). Davon zu unterscheiden ist die geographische
Portabilität einer Nummer, wenn man z.B. zügelt. In diesem Fall kann die
Nummer nur mitgenommen werden, wenn der Anbieter des Anschlusses diese
Möglichkeit zur Verfügung stellt und nur wenn man innerhalb des Gebietes
der gleichen Fernkennzahl zügelt.
Nach umfangreichen technischen Vorbereitungsarbeiten der
Telefongesellschaften bietet sich nun den Kunden die Möglichkeit, ihren
Anschluss bei einem anderen Anbieter zu abonnieren und die bisherige
Rufnummer trotzdem zu behalten. Möchte ein Kunde zu einer anderen
Telefongesellschaft wechseln, so muss er sich bei dieser melden und die
Übertragung (Portierung) der bisherigen Nummer verlangen. Der neue
Anbieter koordiniert alle administrativen und technischen Arbeiten für die
Übertragung der Rufnummer vom bisherigen zum neuen Anschluss.
Rufnummern von Mobiltelefonen, Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten
(z.B. Gratisnummern 0800) können von Kundinnen und Kunden beim Wechsel der
Telefongesellschaft mitgenommen werden. Die Übertragung der Rufnummer
eines Festnetzanschlusses (z.B. 01 765 43 21) setzt jedoch voraus, dass
der neue Anbieter über eine eigene Anschlussleitung zum betreffenden
Kunden verfügt, was heute meistens erst für grössere Firmen der Fall ist.
Biel, 29. Februar 2000
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Stabsstelle Kommunikation
Auskünfte:
Peter Fischer, Stellvertretender Direktor BAKOM, Tel 032 327 55 99