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Die Telefonkunden können beim Wechsel der Telefongesellschaft ihre bisherige Telefonnummer behalten

MEDIENMITTEILUNG

Nummernportabilität zwischen Fernmeldedienstanbietern

Die Telefonkunden können beim Wechsel der Telefongesellschaft ihre
 bisherige Telefonnummer behalten

Ab dem 1. März 2000 können die Konsumentinnen und Konsumenten ihren
 Anbieter von Telefondiensten wechseln, ohne gleichzeitig ihre bisherige
 Telefonnummer zu verlieren. Rufnummern von Mobiltelefonen,
 Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten können beim Wechsel der
 Telefongesellschaft behalten werden. Damit erfolgt ein weiterer wichtiger
 Schritt in der Marktöffnung zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.

Wenn die Kunden bisher ihren Telefonanschluss bei einem anderen Anbieter
 beziehen wollten, erhielten sie jeweils eine neue Telefonnummer. Mit der
 Nummernportabilität wird nun gewährleistet, dass sie die Nummer behalten
 können, auch wenn der Telefonanschluss von einer neuen Telefongesellschaft
 bereit gestellt wird. Die Nummer wird zur andern Telefongesellschaft
 "portiert".

Diese Nummernportabilität stellt einen wichtigen Faktor für einen wirksamen
 Wettbewerb im Fernmeldesektor dar. Mit ihr entfällt ein von vielen Nutzern
 beklagtes Hindernis, die bisherige Rufnummer beim Wechsel zu einer anderen
 Telefongesellschaft zu verlieren.

Die Portabilität betrifft den Wechsel zwischen Fernmeldedienstanbieter
 innerhalb der gleichen Kategorie von Fernmeldediensten (zum Beispiel unter
 Nummern von Mobiltelefonen). Davon zu unterscheiden ist die geographische
 Portabilität einer Nummer, wenn man z.B. zügelt. In diesem Fall kann die
 Nummer nur mitgenommen werden, wenn der Anbieter des Anschlusses diese
 Möglichkeit zur Verfügung stellt und nur wenn man innerhalb des Gebietes
 der gleichen Fernkennzahl zügelt.

Nach umfangreichen technischen Vorbereitungsarbeiten der
 Telefongesellschaften bietet sich nun den Kunden die Möglichkeit, ihren
 Anschluss bei einem anderen Anbieter zu abonnieren und die bisherige
 Rufnummer trotzdem zu behalten. Möchte ein Kunde zu einer anderen
 Telefongesellschaft wechseln, so muss er sich bei dieser melden und die
 Übertragung (Portierung) der bisherigen Nummer verlangen. Der neue
 Anbieter koordiniert alle administrativen und technischen Arbeiten für die
 Übertragung der Rufnummer vom bisherigen zum neuen Anschluss.

Rufnummern von Mobiltelefonen, Festnetzanschlüssen und Mehrwertdiensten
 (z.B. Gratisnummern 0800) können von Kundinnen und Kunden beim Wechsel der
 Telefongesellschaft mitgenommen werden. Die Übertragung der Rufnummer
 eines Festnetzanschlusses (z.B. 01 765 43 21) setzt jedoch voraus, dass
 der neue Anbieter über eine eigene Anschlussleitung zum betreffenden
 Kunden verfügt, was heute meistens erst für grössere Firmen der Fall ist.

Biel, 29. Februar 2000

Bundesamt für Kommunikation  (BAKOM)
Stabsstelle Kommunikation

Auskünfte:

Peter Fischer, Stellvertretender Direktor BAKOM, Tel 032 327 55 99