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Post/Solidarietà: Rechtlich korrekt, aber ungeschickt

MEDIENMITTEILUNG

Post/Solidarietà: Rechtlich korrekt, aber ungeschickt

Die Post hatte sich geweigert, ein Flugblatt der Tessiner politischen
 Bewegung Solidarietà zu verteilen, weil es ihren Geschäftsinteressen
 schade. Das UVEK erachtet dieses Vorgehen als rechtlich korrekt, jedoch
 als politisch "ungeschickt".

Die Post hatte sich anfangs Februar geweigert, ein Flugblatt der
 politischen Bewegung Solidarietà zu verteilen mit der Begründung, dieses
 enthalte unwahre Angaben und schade ihren Geschäftsinteressen. Solidarietà
 verlangte vom Vorsteher des UVEK, er solle die Post zur Verteilung des
 Flugblattes anhalten. In der Zwischenzeit wurde das Flugblatt durch ein
 Privatunternehmen verteilt.

In seiner Antwort an Solidarietà hält das UVEK fest, dass im Bereich des
 Service public die Post einem Kontrahierungszwang unterliegt. Im
 Wettbewerbsbereich jedoch ist sie den gleichen Regeln unterworfen wie ihre
 Konkurrenten. Flugblätter sind unadressierte Sendungen und  fallen in den
 Wettbewerbsbereich. Die Post ist ausdrücklich legitimiert, im Falle von
 strafbarem (ehrverletzendem, rassistischem oder pornografischem) Material
 sowie bei gefährdeten eigenen Geschäftsinteressen Sendungen
 zurückzuweisen. Streitigkeiten zwischen der Post und ihren Kunden über
 diese Fragen sind abschliessend durch den Zivilrichter zu beurteilen.

Das fragliche Flugblatt enthält zum Teil unwahre Angaben zu Lasten der
 Post. Ihr Unmut darüber ist deshalb verständlich. Der Bund als Eigentümer
 der Post erwartet jedoch von jedem Bundesbetrieb, dass sein
 Geschäftsgebahren auch den Grundsätzen entspricht, welche der Staat selber
 einhalten muss, insbesondere soll der Verhältnismässigkeit und dem
 Willkürverbot nachgelebt werden.

Bei eigenen Geschäftinteressen als Verweigerungsgrund ist äusserste
 Zurückhaltung am Platz,  besonders wenn es sich um Sendungen politischer
 Art handelt. Nur so kann der Anschein von politischer Zensur vermieden
 werden. Aus diesem Grund erachtet das UVEK das Vorgehen der Post in diesem
 Fall im Ergebnis als ungeschickt.

Bern, 29. Februar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 10