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Rechtsstatus der Weltbank in der Schweiz

Bern, 01. März 2000

Pressemitteilung

Rechtsstatus der Weltbank in der Schweiz

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Büro der Weltbank bei den in der Schweiz
vertretenen internationalen Organisationen die gleichen Vorrechte und
Immunitäten zu gewähren wie den ständigen Missionen der Mitglied-staaten der
Vereinten Nationen, der Sonderorganisationen und der anderen internationalen
Organisationen. Somit gelten für das Büro der Weltbank die entsprechenden
Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über diploma-tische Beziehungen vom
18. April 1961.

Die Weltbank, die ihren Sitz in Washington hat, teilte dem Staatssekretariat
für Wirtschaft am 22. Oktober 1999 ihre Absicht mit, in Genf eine Vertretung
bei den in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen und
insbe-sondere der Welthandelsorganisation (WTO) zu eröffnen. Daher war es
notwendig, den Rechtsstatus dieses Büros in der Schweiz festzulegen, und der
Bundesrat hat ihm nun den Status zuerkannt, der in unserem Land in der Regel
den Vertretungen derjenigen zwischenstaatlichen Organisationen vor-behalten
ist, die engere Verbindungen zu internationalen Organisationen mit Sitz in
der Schweiz unterhalten wollen.

Darüber hinaus will der Bundesrat mit diesem Beschluss die beständigen und
förderlichen Beziehungen intensivieren, die er zur Weltbank unterhält, und
zwar insbesondere seit dem Beitritt der Schweiz zu den Bretton Woods -
Institutionen 1992.

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kraege, Direktion für
Völkerrecht, Dienst Diplomatisches und konsularisches Recht
(Tel. 031 / 322 35 09).

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