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Weko und westschweizer Gastroverbände setzen Preisempfehlungen ein Ende

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.2.2000

Weko und westschweizer Gastroverbände setzen Preisempfehlungen ein
Ende

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 7. Februar 2000
eine einvernehmliche Regelung mit den welschen Kantonalverbänden von
Gastrosuisse genehmigt : diese verzichten künftig auf
Preisempfehlungen. Zudem sind die für 1999 abgegeben Preisempfehlungen
nicht mehr gültig. Mit der einvernehmlichen Regelung wird eine Praxis
beendet, die möglicherweise gegen das Kartellgesetz verstossen hat.

Die Weko hat am 7. Februar 2000 die Untersuchung gegen die
Preisempfehlungen von fünf Westschweizer Kantonalverbänden von
Gastrosuisse abgeschlossen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung
verpflichten sich die Sektionen aus den Kantonen Freiburg, Genf,
Waadt, Jura und Wallis, zukünftig keine Preisempfehlungen für ihre
Mitglieder mehr herauszugeben. Die für 1999 abgegebenen
Preisempfehlungen, welche den Anstoss für die Untersuchung der Weko
gaben, sind nicht mehr gültig.

Mit diesem Entscheid wird eine möglicherweise unzulässige
Wettbewerbsabrede über die Getränkepreise in Restaurants beseitigt.
Preisempfehlungen können nämlich, auch wenn sie keine Verpflichtung
zur Umsetzung enthalten, eine unzulässige Wettbewerbsabrede
darstellen, wenn sie von einem Grossteil der Adressaten befolgt
werden. Die vom Sekretariat der Weko geführte Vorabklärung ergab
Anhaltspunkte, dass dies in Bezug auf die fragliche Preisempfehlung
der Fall sein könnte. Diese Anhaltspunkte hätten nur in einer
umfassenden Marktstudie überprüft werden können. Angesichts der
drohenden hohen Kosten haben sich die Parteien zu einer
einvernehmlichen Regelung und einem freiwilligen Verzicht auf die
möglicherweise unzulässigen Preisempfehlungen bereit erklärt.

Hinsichtlich möglicher Unsicherheiten der Unternehmen und Verbände in
Bezug auf Preisempfehlungen verweist die Weko auf ihre Bekanntmachung
über die Verwendung von Kalkulationshilfen. Diese legt fest, welche
Hilfestellung die Verbände ihren Mitgliedern hinsichtlich der
Berechnung ihrer Kosten geben können, ohne gegen das Kartellgesetz zu
verstossen.

Die Verwendung von Preisempfehlungen scheint eine weitverbreitete
Praxis in der schweizerischen Verbandslandschaft zu sein. Der Kampf
gegen Wettbewerbsabreden unter Konkurrenten, worunter auch
Preisempfehlungen fallen können, bildet einen Schwerpunkt der
Tätigkeit der Weko im laufenden Jahr.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident der Weko, Tel. 079 667 90 15,

Dr. Patrik Ducrey, Stellvertretender Direktor, Tel. 031 324 96 78 / 079 345 01 44