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Käseunion in Liquidation - Rückzahlung Aktienkapital

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 26.1.2000

Käseunion in Liquidation - Rückzahlung Aktienkapital

Der Bundesrat hat eine Rückzahlung des Aktienkapitals an die Aktionäre
der ehemaligen Käseunion im Ausmass von 60 Prozent oder knapp 7
Millionen Franken beschlossen. Der Bund wird dadurch Alleinaktionär
und kann die noch offenen Liquidationsgeschäfte und pendenten
juristischen Auseinandersetzungen zügig beenden beziehungsweise
vorantreiben.
Die Liquidation der ehemaligen Schweizerischen Käseunion AG ist Ende
1999 in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht weitgehend
abgeschlossen worden. Die Auflösung der während Jahrzehnten im
öffentlich-rechtlichen Auftrag für die Vermarktung der Hartkäse
Emmentaler, Gruyère und Sbrinz zuständigen Vermarktungsorganisation
erfolgte seit Inkrafttreten der neuen Milchmarktordnung am 1. Mai 1999
plangemäss und im In- und Ausland geordnet. Offen sind neben wenigen
Abschlussarbeiten im wesentlichen noch Rechtsverfahren mit Italien im
Zusammenhang mit dem Vorwurf der Verletzung zollrechtlicher
Einfuhrbestimmungen einerseits und bestrittener
Mehrwertsteuerforderungen des italienischen Fiskus anderseits.
Mit der teilweisen Rückerstattung des Aktienkapitals an die heutigen
Aktionäre (zwanzig Käsehandelsfirmen und die Dachorganisationen der
Milchproduzenten und der Käsefabrikanten) sichert sich der Bund die
nötige Handlungs- und Dispositionsfreiheit in der allenfalls sich noch
über mehrere Jahre hinziehenden Streitsache mit Italien. Der Bundesrat
trägt mit seinem Entscheid, den ihm der Gesetzgeber im
Landwirtschaftsgesetz (Artikel 187 Absatz 14) übertragen hat, dieser
Tatsache sowie der guten Kooperation der Aktionäre bei der Liquidation
Rechnung und berücksichtigt gleichzeitig mit der nur teilweisen
Rückzahlung die Vorbehalte von Politik und Öffentlichkeit, welche die
Aktivitäten der Schweizerischen Käseunion AG in den letzten Jahren
kritisch begleitet haben. Die Pendenz mit Italien ist im übrigen Grund
dafür, dass die Gesellschaft bis auf weiteres im Handelsregister noch
nicht gelöscht wird.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Urs Markstein, Abteilung Tier- und
Pflanzenproduktion, Tel. 031 322 25 52