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Überschüssige Goldreserven der Nationalbank - Weiteres Vorgehen

PRESSEMITTEILUNG

Überschüssige Goldreserven der Nationalbank - Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen festgelegt hinsichtlich
Verwendung der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) nicht mehr
benötigten Goldreserven. Unbestritten ist die Verwendung von 500 Tonnen
Gold für die Solidaritätsstiftung. Für die restlichen 800 Tonnen Gold
stehen derzeit drei Verwendungszwecke zur Diskussion: Zusätzliche
Leistungen bei der AHV, Finanzierung von Bildungsmassnahmen, Abbau der
Schulden. Bis Ende April sollen drei einer Lenkungsgruppe unterstellte
Untergruppen zu jedem dieser Verwendungszwecke klar ausformulierte
Vorschläge präsentieren.
An seiner Klausursitzung vom 19. Januar 2000 hat der Bundesrat eine
Aussprache geführt über die Verwendung der von der SNB für geld- und
währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven in der Höhe
von 1300 Tonnen. Er hat dabei bekräftigt, dass 500 Tonnen Gold als
Kapital für die Stiftung Solidarische Schweiz eingesetzt werden sollen.
Bei den übrigen 800 Tonnen, einem Vermögen von rund 10,4 Milliarden
Franken mit jährlichen Erträgen von rund 300 Millionen Franken, stehen
zwei Verwendungszwecke im Vordergrund: der gezielte Einsatz für
zusätzliche Leistungen bei der AHV sowie für die Finanzierung von
Bildungsmassnahmen, insbesondere im Bereich der neuen Informations- und
Kommunikationstechnologien. Bei beiden Varianten möchte der Bundesrat
das Sondervremögen in seiner Substanz erhalten. Zudem soll die
Zweckbindung für den Einsatz der Erträge befristet werden.

Die Finanzdirektorenkonferenz vom 20. Januar stimmte der Gründung der
Solidaritätsstiftung zu und erklärte sich bereit, beim Stiftungskapital,
den 500 Tonnen Gold, auf den Kantonsanspruch von zwei Dritteln zu
verzichten. Hingegen hielt sie geschlossen an ihrem früheren Beschluss
fest, die übrigen 800 Tonnen Gold für den Abbau von Bundes- und
Kantonsschulden zu verwenden. Insbesondere lehnte sie es grundsätzlich
ab, bei der allfälligen Verwendung der Erträge aus den 10,4 Milliarden
Franken irgendwelche Zweckbindungen zu schaffen.

Der Bundesrat hat heute das weitere Vorgehen festgelegt. Für die
geplante Vernehmlassung erachtet er klar ausformulierte
Verwendungsvorschläge als notwendig. Drei Untergruppen sollen für jeden
Verwendungsbereich (Einsatz im AHV-Bereich, Bildungsförderung,
Schuldenabbau) konkrete Massnahmen und Umsetzungsvorschläge erarbeiten.
Koordiniert werden die Arbeiten der Untergruppen von einer
 Lenkungsgruppe, die auch dafür verantwortlich ist, dass die beiden vom
Bundesrat bevorzugten Varianten (AHV und Bildung) aufeinander abgestimmt
werden. Basierend auf den Berichten der Untergruppen hat die
Lenkungsgruppe bis Ende April einen Schlussbericht zuhanden des
Bundesrates zu erstellen. Aufgrund dieses Berichtes wird der Bundesrat
über den Inhalt der Vernehmlassung entscheiden und den Auftrag zur
Erstellung der Vernehmlassungsunterlagen erteilen.

Zusammensetzung der Arbeitsgruppen:

Die Lenkungsgruppe wird vom Eidg. Finanzdepartement (Eidg.
Finanzverwaltung) geleitet und umfasst eine Vertretung des Eidg.
Departementes des Innern und des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes.

Die Untergruppe „AHV“ steht unter der Leitung des Eidg. Departementes
des Innern (Bundesamt für Sozialversicherung) und umfasst eine
Vertretung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes und des Eidg.
Finanzdepartementes.

Die Untergruppe „Bildung“ wird vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement
(Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) geleitet und umfasst
Vertretungen des Eidg. Departement des Innern (Gruppe für Wissenschaft
und Forschung), Eidg. Finanzdepartementes, des Eidg. Departementes für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, der Koordinationsgruppe
Informationsgesellschaft Schweiz und der Kantone
(Erziehungsdirektorenkonferenz).

Die Untergruppe „Schuldenabbau“ wird vom Eidg. Finanzdepartement (Eidg.
Finanzverwaltung) geleitet und umfasst eine Vertretung der Kantone
(Finanzdirektorenkonferenz).

In allen Untergruppen kann der Teilnehmerkreis nach Bedarf ausgeweitet
werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation EFD, Tel. 031 / 322.63.01

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

26.1.2000