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Keine Privatfinanzierung für Zimmerberg-Tunnel

MEDIENMITTEILUNG

Keine Privatfinanzierung für Zimmerberg-Tunnel

Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass für eine vorgezogene
 Realisierung des Zimmerberg-Tunnels keine private Finanzierungslösung
 zustande gekommen ist. Zudem ist eine  Beteiligung des Bundes über eine
 Garantie nicht zweckmässig, weil es seine Risiken vergrössert. Ohne eine
 ausreichende Alternativfinanzierung wäre zudem mit einer Überschreitung
 der für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs massgebenden
 Bevorschussungslimiten zu rechnen.

Der vom Schweizer Volk im November 1998 genehmigte AlpTransit-Beschluss
 sieht für das NEAT-Projekt vor, zuerst den Lötschberg- und den Gotthard
-Basistunnel zu realisieren und ab 2007 bzw. 2012 in Betrieb zu nehmen.
 Erst in einer zweiten Bauphase würden der Zimmer
berg-, der Hirzel- und der Ceneri-Tunnel gebaut.

Nachdem von verschiedenen Seiten (u.a. Kantone und Umweltverbände) die
 Frage aufgeworfen wurde, ob die für die zweite Bauphase geplanten NEAT
-Projekte vorzeitig realisiert werden könnten, hat der Bundesrat bereits im
 Juni vergangenen Jahres die Mindestvoraussetzungen dafür definiert. Neben
 Vorteilen im künftigen Bahnbetrieb wurde insbesondere verlangt, dass ein
 vorzeitiger Baubeginn dem Bund keine zusätzlichen Kosten verursachen
 dürfe. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass über den
 Finanzierungsfonds für den öffentlichen Verkehr keine grösseren Projekte
 der zweiten Phase vorzeitig finanziert werden können. Damit war eine
 alternative Ueberbrückungsfinanzierung auch für den Zimmerberg-Tunnel
 unabdingbar.

Die von der AlpTransit Gotthard AG in Zusammenarbeit mit der SBB vorgelegte
 Alternativfinanzierung erfüllt die vom Bundesrat verlangten
 Voraussetzungen jedoch nicht vollumfänglich. Ein vorzeitiger Baubeginn des
 Zimmerberg-Tunnels wäre auch unter Anrechnung der finanziellen Vorteile,
 die durch die frühere Realisierung dieses Projektes entstehen würden, für
 den Bund mit Mehrkosten und einem Zinsrisiko in Höhe von 40 bis 50 Mio.
 Franken verbunden. Auch anlässlich einer Aussprache zwischen Vertretern
 des Bundes und der interessierten Kantone im vergangenen Dezember konnte
 dieser Fehlbetrag nicht in genügendem Ausmass und innert der
 erforderllichen Frist beseitigt werden. Aufgrund dieser Sachlage kommt der
 Bundesrat zum Schluss, von einem vorzeitigen Baubeginn des Zimmerberg
-Tunnels abzusehen.

Der heutige Bundesratsentscheid hat zur Folge, dass der Zimmerberg-Tunnel,
 wie im AlpTransit-Beschluss vorgesehen, erst in der zweiten Bauphase ab
 2006 in Angriff genommen werden wird.

Bern, 12. Januar 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel.: 031 322 36 43