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Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien

PRESSEMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien

Das am 12. März 1999 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
der Schweiz und Kroatien ist am 20. Dezember 1999 in Kraft getreten. Das
Abkommen kommt hinsichtlich der Quellensteuern und der übrigen Steuern
ab 1. Januar 2000 zur Anwendung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

4.1.2000