Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung: Vernehmlassung eröffnet
MEDIENMITTEILUNG
Revision der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der
Wasserkraftnutzung: Vernehmlassung eröffnet
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
hat das Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision der Verordnung über die
Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) eröffnet. Mit
der Revision sollen die Kriterien für die Berechnung der
Ausgleichsbeiträge den veränderten Verhältnissen im Strommarkt angepasst
werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2000.
Der Bundesrat ist aufgrund einer Lagebeurteilung im Energiebereich zur
Überzeugung gelangt, dass die in der VAEW enthaltenen Kriterien zur
Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen den Verhältnissen im
Elektrizitätsmarkt nicht mehr entsprechen. Sie tragen insbesondere den
stark ge-fallenen Strompreisen und der deutlich geringeren
Investitionsbereitschaft der Stromproduzenten zu wenig Rechnung und
berücksichtigen die Erhöhung des Wasserzinsmaximums auf den 1. Mai 1997
nur ungenügend.
Im Mittelpunkt des Revisionsentwurfs steht die Herab-setzung der Pauschalen
für Nebenleistungen von 50 auf 25 Prozent, die Senkung des Preises für
unqualifizierte Energie von 10 Rp./kWh auf 6 Rp./kWh und die Anpassung der
For-mel zur Berechnung der wirtschaftlichen
Realisierungswahrscheinlichkeit eines Projekts. Durch eine differenzierte
Übergangsregelung, welche den Stand der Verfahren und die
bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Übergangsrecht im Subventionsbereich
berücksichtigt, soll sichergestellt werden, dass die 9 zur Zeit noch
hängigen Verfahren in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht schnell und
korrekt abgeschlossen werden können.
Mit der geänderten Verordnung müsste ein Gesuch abgewiesen werden, weil die
Höhe des Ausgleichsbeitrags 30'000 Franken nicht mehr erreichen würde. Die
jährlich für den Verzicht auf die Nutzung und den Schutz der Landschaft
neu zu zahlenden Ausgleichsbeiträge würden statt 2,3 rund 1,8 Millionen
Franken betragen. Der mit dem Kanton Graubünden und den Gemeinden Vrin und
Sumvitg im Jahre 1995 abgeschlossene Vertrag betreffend den Schutz der
Greina-Hochebene wird durch die Revision nicht berührt.
Bern, 28. Dezember 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Hans Widmer, Bundesamt für Wasserwirtschaft, 032 /328 87 60
Beilagen:
Entwurf der Verordnungsänderung (SR 721.821) mit erläuterndem Bericht