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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Bundesverfassung am 1. Januar in Kraft

Neue Bundesverfassung am 1. Januar in Kraft

Erste Etappe der Reform abgeschlossen - weitere folgen

Am Neujahrstag 2000 tritt - zusammen mit einigen Gesetzesanpassungen - die
neue Bundesverfassung in Kraft. Damit wird die Schweiz an der Schwelle des
neuen Jahrhunderts wieder über ein zeitgemässes und zukunftsfähiges
Grundgesetz verfügen.

Das Inkrafttreten bedeutet keine Endstation. Auf dem neuen Fundament sollen
Schritt für Schritt weitere Reformen verwirklicht werden. Am 12. März
stimmen Volk und Stände über die Justizreform ab, die eine Grundlage für die
Vereinheitlichung des Zivilprozess- und des Strafprozessrechts schafft, den
Rechtsschutz verbessert und das Bundesgericht entlastet. Eine
Staatsleitungsreform soll die Handlungs-fähigkeit des Staates erhöhen; auf
der Basis der Vernehmlassung zu einem ersten Vorentwurf erarbeitet der
Bundesrat zurzeit eine Vorlage. Eine weitere Reform will den Finanzausgleich
verbessern und den Föderalismus neu beleben; nach der Auswertung der
Vernehmlassung über einen ersten Vorentwurf wird der Bundesrat eine
Botschaft ans Parlament erarbeiten. Die Idee einer Reform der Volksrechte,
welche die Mängel des heutigen Systems beheben soll, wird von der
Staatspolitischen Kommission des Ständerates weiter verfolgt.

Wie es dazu kam: Resultat von 30 Jahren Arbeit

Die neue Verfassung hat eine 30jährige Vorgeschichte. Nach umfassenden
Vorarbeiten der Arbeitsgruppe Wahlen (1967-1973), der Expertenkommission
Furgler (1974-1977), einem breiten Vernehmlassungsverfahren (1978-1980) und
einem Bericht des Bundesrates (1985) beschloss die Bundesversammlung am 3.
Juni 1987, die Bundesverfassung total zu revidieren. Sie erteilte dem
Bundesrat den Auftrag, den Entwurf einer neuen Bundesverfassung vorzulegen,
der das Verfassungsrecht nachführt, verständlich darstellt und systematisch
ordnet. Reformen soll er separat vorschlagen. Der Bundesrat erfüllte diesen
Auftrag: Nach einer erneuten Vernehmlassung unterbreitete er 1996 der
Bundesversammlung eine Botschaft. Darin schlug er neben dem Entwurf einer
nachgeführten Verfassung Reformen in den Bereichen Volksrechte und Justiz
vor. Die Bundesversammlung beriet die Verfassungsreform zwei Jahre lang, um
sie am
18. Dezember 1998 zu verabschieden. Sie enthält neben dem nachgeführten
Verfassungsrecht eine Reihe von punktuellen, konsensfähigen Neuerungen.
Dieser neuen Bundesverfassung haben Volk und Stände am 18. April zugestimmt.

Bern, 27. Dezember 1999

Weitere Auskünfte:
Aldo Lombardi, Bundesamt für Justiz, 031-322 41 84