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Finanzielle Massnahmen zugunsten des internationalen Genf

Bern, 17. November 1999

Pressemitteilung

Finanzielle Massnahmen zugunsten des internationalen Genf

Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten Vorschläge unterbreitet, die
darauf abzielen, gewisse vom Bund seit mehreren Jahren über die
Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zugunsten
des internationalen Genf gewährte Finanzhilfen weiterzuführen.

Diese Massnahmen haben zum Zweck, die Konkurrenzfähigkeit Genfs als
internationales Zentrum zu stärken. Daraus ergibt sich, dass:
- der Bund den internationalen Organisationen in Genf Gebäulichkeiten zu
günstigen Bedingungen vermieten kann;
- er ihnen zinslose und innert 50 Jahren rückzahlbare Baukredite gewähren
kann;
- er die Unterhaltskosten für das Centre William Rappard und dessen
Konferenzsaal übernimmt.
Diese Massnahmen werden im nächsten Frühling von den eidgenössischen Räten
diskutiert werden, damit sie auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten können.

Begründung

Das sogenannte "internationale Genf" - d.h. die Aktivitäten von rund 30'000
Personen im Bereich der internationalen Organisationen und Verhandlungen -
wie übrigens auch die anderen internationalen Organisationen mit Sitz in den
Kantonen Waadt, Bern und Basel bilden für die gesamte Eidgenossenschaft eine
Bereicherung sowie einen Trumpf für unsere Aussenpolitik. Der Bundesrat
misst ihnen deshalb grosse Bedeutung zu.

Die traditionelle Gaststaatpolitik des Bundes auf dem Gebiet der
internationalen Organisationen hat sich seit Beginn der neunziger Jahre an
eine neue Wettbewerbssituation mit anderen Gaststädten anpassen müssen.
Daher hat der Bundesrat in eigener Kompetenz oder mit Zustimmung der
eidgenössischen Räte mehrere Massnahmen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Sitzstaat und insbesondere zur
Festigung des Platzes Genf als eines der wichtigsten Weltzentren für
internationale Organisationen ergriffen.

Es handelt sich dabei namentlich um folgende Massnahmen:
- Überahme der regelmässigen Unterhaltskosten des Centre William Rappard,
Sitz der Welthandelsorganisation, (BB vom 6. Oktober 1995 ) sowie der
Unterhalts- und Betriebskosten des anstossenden Konferenzsaals (BB vom 24.
März 1995 );
- Gewährung zinsloser und innert 50 Jahren rückzahlbarer Baukredite an
internationale Organisationen (BB vom 21. Juni 1996 );
- Zurverfügungstellung von Gebäulichkeiten für zwischenstaatliche
Organisationen im Mietverhältnis zu vorteilhaften Bedingungen - bislang
handelt es sich dabei um das Palais Wilson und das "Internationale Haus der
Umwelt", Sitz des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für
Menschenrechte bzw. der in den Bereichen Umweltschutz und Entwicklung
tätigen Organisationen (Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 1997); künftig wird
diese Massnahme auf weitere Organisationen erstreckt werden, die Mieter der
Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen in Genf (FIPOI)
oder des Bundes sind.

Diese Massnahmen waren bisher in ihrer Gültigkeit zeitlich beschränkt, was
ab 2001 nicht mehr der Fall sein wird, sofern die eidgenössischen Räte
diesen Entwurf annehmen werden.

In finanzieller Hinsicht ergeben sich aus diesen Massnahmen für den Bund
folgende Kosten:
- Die Unterhaltskosten des Centre William Rappard und des anstossenden
Konferenzsaals haben bis jetzt jährlich 1,5 Millionen Franken gekostet.
- Bis jetzt hat der Bund den internationalen Organisationen in Genf
Baukredite von insgesamt 886 Millionen Franken gewährt. Ende 1999 verbleibt
ein rückzahlbarer Betrag von 574 Millionen Franken.
- Was die Organisationen im Mietverhältnis mit dem Bund oder der FIPOI
anbetrifft, so profitieren diese von Gebäulichkeiten, die ihnen zu
vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung gestellt worden sind, was für den
Bund - verteilt auf 50 Jahre, bis 2049 - einen Einnahmenausfall von nahezu
300 Millionen Franken zur Folge hat.

Für zusätzliche Informationen:

Anne Bauty, Chefin der Sektion Sitzstaatfragen, EDA, Bern,
Tel. 031 323 05 84.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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