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Finanzkraft der Kantone neu festgelegt

PRESSEMITTEILUNG

Finanzkraft der Kantone neu festgelegt

Der Bundesrat hat die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2000 und
2001 festgesetzt. Die Finanzkraft ist das zentrale Element des
Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Je schwächer die
Finanzkraft eines Kantons, um so höher fallen die Bundesbeiträge und die
Kantonsanteile an Bundes-einnahmen aus.
Finanzkraft 2000/01
Die Finanzkraft ist bei 14 Kantonen höher und bei 9 Kantonen tiefer als
während der Finanzkraftperiode 1998/99. Zwischen den Finanzkraftgruppen
ergeben sich drei Ver-schiebungen: NW und BL steigen in die Gruppe der
finanzstarken Kan-tone auf, und AR gehört neu zur Gruppe der
finanzschwachen Kantone. Die neu berechnete Finanzkraft der Kantone
(Schweiz = 100) sowie die Gruppeneinteilung gestalten sich wie folgt.

Kantone  Index
Finanzstarke Kantone
Zug 218 (+12)
Basel-Stadt 158 (+11)
Zürich 157 (-)
Genf 130 (-3)
Nidwalden 124 (+19)
Basel-Landschaft 120 (+2)
Mittelstarke Kantone
Schaffhausen 106 (+5)
Aargau 100 (-)
Schwyz 96 (+8)
Waadt 95 (+1)
Thurgau 87 (-5)
Solothurn 87 (+1)
St. Gallen 82 (-6) Kantone  Index

Glarus 78 (+5)
Tessin 78 (-7)
Graubünden 75 (+7)
Luzern 72 (-3)
Uri 67 (+4)
Bern 66 (-1)
Finanzschwache Kantone
Appenzell I.Rh. 60 (+14)
Appenzell A.Rh. 59 (-1)
Neuenburg 58 (+5)
Freiburg 52 (-)
Obwalden 40 (-3)
Jura 31 (+1)
Wallis 30 (-1)
Deutlicher Anstieg für NW, AI, ZG und BS
Die Neuberechnung der Finanzkraft führt bei gewissen Kantonen zu grossen
Ver-schie-bungen, die sowohl auf die Änderungen bei der Masszahl
„Volkseinkom-men“ als auch bei den Masszahlen „Steuerkraft“ und
„Steuerbelastung“ zurück-zuführen sind. Die Unterschiede bei den
kantonalen Volkseinkommen hängen neben der eigentlichen wirtschaftlichen
Entwicklung im Kanton auch mit der erst kürzlich abgeschlossenen
Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung von der
traditionellen Berechnungsmethode auf das Europäische System
Volks-wirtschaftlicher Ge-samtrechnungen zusammen. Die Unterschiede bei
den Mass-zahlen „Steuerkraft“ und „Steuerbelastung“ sind dagegen auf
effektive Verände-rungen des Einnahmenpotentials sowie der steuerlichen
Belastung im Kanton zurückzuführen.
Bei 9 Kantonen beträgt die Abweichung zwischen 4 und 8 Indexpunkten und
bei 4 Kanto-nen sogar mehr als 10 Indexpunkte. Die Kantone NW (+19), AI
(+14), ZG (+12), BS (+11) und SZ (+8) verzeichnen die grösste Zunahme.
Die deutlichste Abnahme weisen mit 7 Punkten der Kanton TI, mit 6
Punkten der Kanton SG und mit 5 Punkten der Kanton TG auf.
Die finanziellen Auswirkungen einer Änderung der Finanzkraft sind bei
den finanzschwächeren Kantonen bedeutend höher. So überrascht auch
nicht, dass der Kanton AI die weitaus grösste Einbusse erleidet. Danach
folgen die Kantone GR, NE, UR, NW und GL. Die grössten positiven Saldi
ergeben sich bei den Kantonen TI, OW, SG und TG.
Ausdruck für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex aus
den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung und
Berggebiet, wobei auf die neuesten verfügbaren statistischen Daten
abgestellt wird. Die beiden ersten Kriterien bringen sowohl die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit als auch die
Belastung der Kantone zum Ausdruck. Mit dem Berggebiets-index wird den
besonderen Lasten der Gebirgskantone  Rechnung getragen. Die
Steuerbela-stung berücksichtigt sowohl die steuerliche
Leistungsfähigkeit als auch die Bela-stung der Kantone durch die zu
erfüllenden Aufgaben.
Der Finanzkraftindex der Kantone dient der Abstufung der Transfers
zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs. Diese Abstufung wird bei verschiedenen
Bundessubventionen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (Direkte
Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuer-ertrag), den
Kantonsanteilen am Reingewinn der Schweiz. Nationalbank und den
Kantonsbeiträgen an die Sozialwerke des Bundes durchgeführt.
Die Neufestsetzung der Finanzkraft stützt sich auf Vorarbeiten der
Arbeitsgruppe „Finanzausgleichsschlüssel“ und auf einen entsprechenden
Antrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Pierre Chardonnens, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 22
Jean-Pierre Witschard, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 89

17.11.1999