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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Asylrekurskommission

Asylrekurskommission: Verlängerung der Anstellung von ausserordentlichen
Richtern und Richterinnen

Der Bundesrat hat die befristete Anstellung der im Februar 1999
ernannten sechs ausserordentliche Richter und Richterinnen bei der
Schweizerischen
Asylrekurskommission (ARK) bis 31. März 2001 verlängert.

Ursprünglich hatte der Bundesrat die Anstellung der sechs
ausserordentlichen Richter und Richterinnen bei der Schweizerischen
Asylrekurskommission (ARK), welche als gerichtliche Behörde endgültig
über Beschwerden gegen Asyl- und Wegweisungsverfügungen des Bundesamts
für Flüchtlinge (BFF) entscheidet, bis am 31. März 2000 befristet. Der
Bundesrat kann die Ernennung zusätzlicher Richterinnen und Richter
vornehmen, wenn die Geschäftslast der ARK vorübergehend ansteigt, ohne
dass sie sich ordnungsgemäss bewältigen lässt.

Zwar konnte aufgrund des Einsatzes der sechs ausserordentlichen Richter
und Richterinnen die Anzahl der Verfahrenserledigungen erwartungsgemäss
erhöht werden; weil aber gleichzeitig auch die Verfahrenseingänge
zugenommen haben, zeichnet sich kurzfristig keine Abnahme der
Geschäftslast ab. Zudem ist noch nicht absehbar, wie sich die Neuerungen
des revidierten Asylgesetzes, welches am 1. Oktober 1999 in Kraft
getreten ist, auf die Ausgänge auswirken werden. Das neue Asylgesetz
sieht unter anderem vor, dass fast alle Urteile von drei Richtern bzw.
Richterinnen gefällt werden müssen, während nach altem Recht fast die
Hälfte der Verfahren einzelrichterlich erledigt werden konnten.

Bern, 10. November 1999

Weitere Auskünfte:

Anne-Geneviève Bütikofer, Schweizerische Asylrekurskommission (ARK),
Tel. 031 323 26 57