Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Botschaft über Änderung des Militärgesetzes

3003 Bern, 27. Oktober 1999

Medieninformation

Botschaft über Änderung des Militärgesetzes

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Militärgesetzes mit zwei
Gesetzesentwürfen über die Ausbildungszusammenarbeit und den Status von
Militärpersonen einerseits und über die Bewaffnung andererseits
verabschiedet.

Es handelt sich dabei um einen ersten Schritt zur konkreten Umsetzung des
sicherheitspolitischen Berichts 2000 "Sicherheit durch Kooperation": Die
sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern vermehrte
Kooperation im Ausbildungsbereich und die Fähigkeit, mit bewaffneten
Militärpersonen bzw. Verbänden internationale Einsätze zur Friedensförderung
und Krisenbewältigung zu unterstützen.

Ausbildungszusammenarbeit und Status von Militärpersonen
Das Interesse der Schweiz an Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland ist
offensichtlich. Es geht für die Armee darum, Zugang zu Ausbildungs- und
Schiessgeländen zu erhalten, die in der Schweiz in dieser Qualität oder
Grösse nicht existieren. Im Gegenzug stellt die Schweiz solchen
Partnerstaaten Teile ihrer eigenen Ausbildungsinfrastruktur zur Verfügung.
In gemeinsamen Übungen kann zudem ein wertvoller Erfahrungsgewinn und oft
ein Kostenvorteil erreicht werden. Diese Erfahrungen aus multinationalen
Übungen und Ausbildungskursen sind zudem eine glaubwürdige Ausbildung der
Armee und fördern die Interoperabilität als Voraussetzung zur praktischen
Kooperation.

Mit der Zunahme der internationalen Zusammenarbeit in der Ausbildung soll
die Kompetenz zum Abschluss entsprechender völkerrechtlicher Rahmenverträge
auf Stufe Bundesrat im Militärgesetz verankert werden und die Möglichkeit,
technische und administrative Modalitäten im Einzelfall zu regeln, dem VBS
delegiert werden.

Für einen reibungslosen Verlauf des Aufenthaltes von Militärpersonen auf dem
Hoheitsgebiet eines anderen Staates gibt es auch gewisse rechtliche Aspekte,
die vorgängig geregelt werden müssen. Sie betreffen vor allem Bereiche wie
Gerichtsbarkeit, Haftpflicht, Fahrzeugkennzeichen, Ein- und
Ausfuhrbestimmungen, Tragen von Uniformen und Waffen, Inanspruchnahme von
Infrastruktur im Gastland usw.

Diese Fragen werden in der internationalen Praxis einheitlich durch den
Abschluss von so genannten Statusabkommen (Status of Forces Agreements,
SOFA) geregelt, in denen sich die Vertragspartner gegenseitig den
bestmöglichen Status ihrer Militärpersonen sicherstellen bzw. zugestehen.
Auch die Schweiz ist an einer solchen einheitlichen Regelung interessiert,
welche die Zusammenarbeit in vielen Bereichen vereinfacht. Der Bundesrat
soll deshalb die Kompetenz erhalten, derartige Abkommen selbständig
abzuschliessen und in drei abschliessend aufgezählten Bereichen (Haftung im
Schadenfall, Strafgerichtsbarkeit, Ein- und Ausfuhr von Material, Ausrüstung
sowie Heiz- und Treibstoffen) auch von der geltenden Gesetzgebung
abzuweichen.

Bewaffnung
Der Friedensförderungsdienst als aktiver Beitrag zur internationalen
Sicherheit ist unbestritten und wurde bereits im Bericht 90 als
sicherheitspolitischer Auftrag der Armee aufgeführt. Die Schweiz hat in der
Vergangenheit Möglichkeiten gefunden, mit unbewaffnetem Personal
bescheidene, aber nützliche Beiträge in friedensunterstützenden Operationen
zu leisten. Die Einsatzmöglichkeiten sind aber aus Sicherheitsgründen
beschränkt.

Deshalb soll nun der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, im Einzelfall, auf
Grund der jeweiligen Interessenlage der Schweiz, eine angemessene Bewaffnung
für unsere Kontingente im Friedensförderungsdienst anordnen zu können. Er
soll aber, wegen der politischen Tragweite solcher bewaffneten Einsätze, in
jedem Fall die Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen
beider Räte anhören und das Parlament in den Entscheid mit einbeziehen, wenn
dieser Einsatz mehr als 100 Angehörige der Armee betrifft oder länger als
drei Wochen dauert.

      EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
      BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
      Information