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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Schwerpunkte der Tätigkeit von Bundeskanzler François Couchepin

Schwerpunkte der Tätigkeit von Bundeskanzler François Couchepin seit seinem
Amtsantritt am 1. Juli 1991

Als Stabschef der Regierung steht es dem Bundeskanzler nicht zu, eine eigene
Politik zu betreiben. Er muss vielmehr dafür sorgen, dass der Bundesrat eine
klare und kohärente Politik führen kann, und die Gründe für diese Politik
auf verständli-che Weise darstellen. Zu diesem Zweck verfügt er über ein
kleines Team von Mit-ar-beiterinnen und Mitarbeitern. Er hat die Aufgabe,
dieses Team so zu führen, dass die Bundeskanzlei ihren Auftrag, die
Departemente und die Re-gierung zu unterstützen, in optimaler Weise erfüllen
kann.

In diesem Sinn war Bundeskanzler François Couchepin bestrebt, die
Arbeitsweise der Regierung zu verbessern, die Mittel, die dem Bundesrat für
die Kommunika-tion mit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen,
auszubauen und auf eine umfassende Reorganisation der Verwaltung
hinzuwirken.

Arbeitsweise des Bundesrates

Trotz der ständigen Bemühungen früherer Bundeskanzler hat die Führung der
Verwaltung die Arbeit des Bundesrates immer noch zu stark belastet. Es ging
also darum, einerseits die Regierungstätigkeit auf die Lösung der wichtigen
politi-schen Fragen zu konzentrieren und andererseits dafür zu sorgen, dass
die Geschäfte, die dem Bun-desrat vorgelegt werden, in technischer Hinsicht
(vor al-lem was die rechtlichen Fragen betrifft) bereinigt sind.

Der Bundeskanzler hat darum vorgeschlagen, die Stellung der
Generalsekretä-renkonferenz zu stärken und die Generalsekretäre zu
beauftragen, unter der Füh-rung der Bundeskanzlei die wichtigsten
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Departementen vor den
Bundesratssitzungen zu bereinigen oder zumindest die politischen
Auswirkungen der unterschiedlichen Positionen aufzuzeigen.

In diesem Zusammenhang hat Bundeskanzler Couchepin folgende Reformen in Gang
gesetzt und durchgeführt:

Neugestaltung der Traktandenliste für die Bundesratssitzungen und Stärkung
der Ge-neralsekretärenkonferenz;

Anpassung der Delegationsverordnung;

Beschreibung der Verfahren zur Vorbereitung der Bundesratsgeschäfte
zuhan-den der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter der Departemente und
Erarbeitung von Antragsmustern (auf Intranet verfügbar);

Informatisierung der Geschäftsverwaltung für Bundesrat und Bundeskanzlei;

Informatisierung der Verfahren zur Erarbeitung der Erlassesentwürfe bis zum
Druck und zur Veröffentlichung auf Internet.

Im Übrigen waren Planung und Kontrolle des Entscheidvollzugs nur lückenhaft
geregelt. Es mussten darum Verfahren erarbeitet werden, die es dem Bundesrat
erlauben, Prioritäten zu setzen und diese Prioritäten dem Parlament, der
Presse und der Öffentlichkeit sowie der Verwaltung selber in klarer und
verständlicher Form darzulegen. Zu diesem Zweck wurden die folgenden
Massnahmen getrof-fen:

Neugestaltung des Berichts des Bundesrates über die Richtlinien der
Regie-rungspolitik;

Festlegung von Jahreszielen durch den Bundesrat und Erfolgskontrolle
(Bilanz);

Neugestaltung der Geschäftsberichte des Bundesrates im Einvernehmen mit den
Geschäftsprüfungskommissionen.

Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern

Die Information hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die
Kommunikation ist für eine Regierung zu einem grundlegenden Element der
stra-tegischen Führung geworden. Es galt daher, das höhere Kader der
Departe-mentsstäbe entsprechend auszubilden und es zu veranlassen, den
Faktor "Kommunikation" im Sinne einer Neukonzeption ihrer Arbeit von allem
An-fang an in die Vorbereitung der Regierungsdossiers einzubeziehen.

In diesem Zusammenhang hat der Bundeskanzler die folgenden Massnahmen
getroffen:

Erweiterung der Aufgaben der Bundeskanzlei auf dem Gebiet der Information
(Entwicklung von Informationsstrategien, Beratung im Bereich der
Öffentlich-keitsarbeit),

Einrichtung eines Kommunikations- und Diskussionsforums der
Bundesver-waltung im "Käfigturm";

Verbesserung der Information über die "Von-Wattenwyl-Gespräche";

Übernahme der Leitung der strategischen Führungsausbildung und Leitung der
strategischen Führungsübung von 1997.

Gleichzeitig haben sich die Kommunikationsmittel explosionsartig entwickelt.
Dies hat Bundeskanzler Cou-chepin veranlasst, die folgenden
gesetzgeberischen und administrativen Massnahmen zu treffen:

Revision des Publikationsgesetzes;

Eröffnung einer Web-Site der Bundesverwaltung (Irrtum vorbehalten war es die
erste Web-Site einer öffentlichen Verwaltung der Schweiz; zur Zeit können
über 500´000 Seiten abgerufen werden);

Informatisierung der Systematischen Sammlung des Bundesrechts, der
Amtli-chen Sammlung und (ab Ende 1999) des Bundesblat-tes sowie
Veröffentli-chung dieser Werke auf Internet zur unentgeltlichen
Kon-sultation.

Verwaltungs- und bundeskanzleiinterne Massnahmen

Nachdem der Bundesrat beschlossen hatte, die Organisation der
Bundesverwal-tung umfassend zu reformieren, hat er Bundeskanzler Couchepin
mit der Projekt-leitung betraut. Dieser wird in der operationellen Leitung
der Reform, deren Hauptphase voraussichtlich am 31. Dezember 2000
abgeschlossen wird, von ei-ner Delegation des Bundesrates unterstützt.
Bundeskanzler Couchepin hat nicht nur departementsinterne und
departe-mentsübergreifende Reorgsanisationsmassnahmen eingeleitet, sondern
auch grossen Wert auf eine neue Philosophie der "fonction publique" gelegt.
Er hat erreicht, dass auch, und vor allem, die Ar-beitsprozesse der
Verwaltungen von der Reform erfasst werden. Zurzeit ist die Bundeskanzlei
daran, ihre Arbeitsprozesse zu überdenken, und die Departemente sind im
Begriff, dies in ihrem Bereich ebenfalls zu tun.

Konkret wurde dieses Reformbestreben wie folgt umgesetzt:

Verabschiedung des neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgeset-zes
(RVOG): Vertretung des Geschäfts in den Kommissionen und im Parlament sowie
Umsetzung des Gesetzes;

Leitung der Reorganisation der Bundesverwaltung;

Reorganisation der Bundeskanzlei und Ausarbeitung einer neuen Verordnung des
Bundesrates über die Organisation der Bundeskanzlei;

Einführung neuer Führungs- und Arbeitsmethoden in der Bundeskanzlei (ziel-
und prozes-sorientierte Führung);

Modernisierung und Informatisierung der Archivierung;

Festlegung der Aufgaben der Eidgenössischen Parlaments- und
Zentralbiblio-thek zur Koordination der Bibliotheken der Bundesverwaltung;

Frauenförderungsprogramm in der Bundeskanzlei;

Personalausbildungsprogramm;

Schaffung einer Zweigstelle der italienischen Sektion der Zentralen
Sprach-dienste in Bellinzona;

Ausbau der mehrsprachigen Terminologie in Zusammenarbeit mit der
Europäi-schen Union und verschiedenen Schweizer Kantonen;

Mitwirkung (zusammen mit Deutschland und Österreich) an der Reform der
deutschen Orthografie und Herausgabe eines Leitfadens zur neuen
Recht-schreibregelung in Zusammenarbeit mit der Staats-schreiber-Konferenz.

Verschiedenes

Der Bundesrat hat 1991 beschlossen, die Verantwortung für den Bau seines
Schutzraumes vom Militärdepartement auf die Bundeskanzlei zu übertragen. In
der Folge trachtete der Bundeskanzler danach, bei der Realisierung des
Projekts substanzielle Einsparungen zu erzielen. Er entschied sich für eine
Redimensionie-rung des Projekts und suchte zur besseren Auslastung des Baus,
dessen Fertig-stel-lung vom Parlament beschlossen worden war, weitere
potentielle Benutzer. Schliesslich gelang es ihm, die 1988 festgelegten
Kosten um 30 Millionen Franken zu senken und anderen Bundeseinheiten
Schutzräume zur Verfügung zu stellen, die sonst von diesen hätten erstellt
werden müssen (geschätzte Einsparungen von ungefähr 100 Millionen Franken).

Schliesslich hat der Bundeskanzler im Rahmen der verschiedenen Aufgaben der
Bundeskanzlei

die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte betreut (zurzeit
wird eine Studie vorbereitet, in der untersucht werden soll, wieweit sowohl
für die Auszählungen bei Abstimmungen und Wahlen als auch zur Ausübung der
politischen Rechte durch die Bürgerinnen und Bürger Mittel der Informatik
ein-gesetzt werden können);

an den Treffen der Chefs der Regierungsstabsstellen der OECD-Länder
teilge-nommen und 1998 dieses Treffen in Bern organisiert;

eines der vier Bundesprojekte im Rahmen der Landesausstellung (Nouvelle
destiNation: dialogue démocratique) begleitet.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

Bern, 20. Oktober 1999

Medienkonferenz vom 20.10.1999

1.Ich habe heute Morgen den Bundesrat darüber informiert, dass ich mich für
ein neues Mandat nicht mehr zur Verfügung stelle. Ich habe meinen Entscheid
auch der Fraktion meiner Partei und dem Präsidium der Bundesversammlung
mitgeteilt.

Nach mehr als 18 Jahren Tätigkeit in der Bundeskanzlei, wovon achteinhalb
Jahre als Bundeskanzler, bin ich der Auffassung, dass mein Entschluss - nur
wenige Wochen vor meinem 65. Geburtstag - legitim ist.

Mit Freude habe ich dem Bundesrat und damit meinem Land gedient. Es war eine
spannende Aufgabe, und ich habe sie aus Überzeugung und mit grossem
Engagement wahrgenommen. Der Hauptauftrag der Bundeskanzlei besteht darin,
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bundesrat seine Aufgabe als
Kollegialbehörde in einem immer schwieriger werdenden Umfeld möglichst
effizient erfüllen kann.

In den vergangenen acht Jahren war meine Tätigkeit vor allem auf drei
Prioritäten ausgerichtet: Effizienz in der Arbeit des Bundesrates, Planung
und Kohärenz der Regierungstätigkeit sowie Kommunikation.

Die Effizienz in der Arbeit des Bundesrates ist von vielen Faktoren
abhängig. Unter anderem muss sich der Bundesrat auf die wesentlichen
politischen Fragen konzentrieren können. Er soll sich nicht mit
Detailproblemen befassen müssen. Darauf konnte ich Einfluss nehmen. Es
stehen dafür zwei neue Instrumente zur Verfügung.

Das eine Instrument sind die Klausursitzungen. Sie ermöglichen es, die
anstehenden Fragen in einer fortgeschrittenen Phase im Kollegium zu erörtern
und auf diese Weise spätere konkrete Beschlüsse vorzubereiten. Eine solche
Diskussion ist wichtig, erlaubt sie es doch, den Willen des Kollegiums
gegenüber dem Willen des Departements deutlich zu machen. Die vermehrte
Durchführung von Klausursitzungen hat sich in den letzten Jahren sehr
bewährt.

Das zweite Instrument besteht darin, den Bundesrat von der Erörterung
technischer oder juristischer Probleme zu entlasten, damit er sich auf die
entscheidenden politischen Fragen konzentrieren kann. Dieser Entlastung
dient die Generalsekretärenkonferenz, welche diese Aufgabe, unter meiner
Leitung, mehr und mehr wahrgenommen hat.

Die Planung ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um der politischen
Arbeit im Kollegium, der Kohärenz und damit der Transparenz zum Durchbruch
zu verhelfen. Meine Anstrengungen konzentrierten sich auf eine Neugestaltung
der Richtlinien der Regierungspolitik. Nachdem die Bundesverwaltung in der
Vergangenheit eine ganze Reihe von Vorschlägen formuliert hatte, die der
Bundesrat lediglich annehmen oder ablehnen konnte, habe ich 1995 ein neues
Vorgehen angeregt. So hat der Bundesrat an der Klausursitzung von Cully
selber die politischen Prioritäten für die nächsten vier Jahre erörtert. Auf
Grund dieser Prioritäten erstellte er für die nächste Legislaturperiode eine
Liste der wichtigsten Geschäfte. Die Bundesverwaltung hat in der Folge die
Mittel zur Umsetzung dieser Politik vorgeschlagen, und der Bundesrat hat
diese Mittel genehmigt.

Diese kleine Revolution ist fast unbeachtet geblieben. Wenn Sie aber die
Berichte von 1991 und 1995 miteinander vergleichen, so werden Sie
feststellen, dass aus dem langen Massnahmenkatalog ein paar Dutzend
Schwerpunkte geworden sind. Das Parlament hat diese Anstrengungen, die auch
in den Geschäftsberichten zum Ausdruck gekommen sind, unterstützt. Diese
Berichte enthalten nicht mehr eine erschöpfende Aufzählung der Tätigkeiten
der verschiedenen Verwaltungseinheiten. Sie sind zu Dokumenten geworden,
welche in knapper und lesbarer Form die politischen Orientierungen des
Bundesrates wiedergeben.

Dieses Vorgehen wurde auch für die Ausarbeitung der Richtlinien der
Regierungspolitik 1999-2003 gewählt. Mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin
wird sie Ihnen im März vorstellen.

Weiter habe ich vorgeschlagen und erreicht, dass der Bundesrat Jahresziele
festlegt und die Jahresziele der Departemente genehmigt. Dies ist in dem
Sinn von grosser Bedeutung, als dadurch die horizontale und
interdepartementale Umsetzung der Regierungspolitik gestärkt wird.

Diese Neuerungen festigen Transparenz und Berechenbarkeit der
Bundesratspolitik gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Die Kommunikation
war mir stets ein prioritäres Anliegen. Ich glaube sagen zu dürfen, dass
auch in diesem Bereich wichtige Fortschritte erzielt worden sind. Nicht
zuletzt auch dank den Anstrengungen von Vizekanzler Achille Casanova hat die
Information über die Bundesratssitzungen an Kontinuität, Präsenz und
Transparenz gewonnen. Der Bundesrat schenkt den Erfordernissen der
Information grössere Beachtung als in der Vergangenheit. Auf Ihre Anfragen
erhalten Sie heute, so denke ich, zufriedenstellendere Antworten. Wir haben
auch auf neue Technologien, vor allem auf das Internet, zurückgreifen
können. Es ist uns gelungen, die Entwicklung mitzumachen oder sie gar
vorwegzunehmen. Die Bundesverwaltung bietet heute auf dem Internet über
500´000 Seiten an. Laut Fachleuten gehören sie zu den meistkonsultierten
Informationsseiten in der Schweiz. Besonders glücklich bin ich darüber, dass
die gesamte Bundesgesetzgebung von den Benutzerinnen und Benutzern - was
keineswegs selbstverständlich ist - unentgeltlich konsultiert werden kann.

Diese neue Informationspolitik des Bundesrates stellt einige Probleme. Ich
habe deshalb Vizekanzler Casanova beauftragt, mit einer Arbeitsgruppe die
Informationstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung vor den
eidgenössischen Abstimmungen zu studieren. Es geht darum zu prüfen, welches
Engagement des Bundesrates und seiner Mitglieder vor einer eidgenössischen
Abstimmung notwendig und legitim ist. Auch hier geht es darum, Transparenz
zu schaffen.

Einige Male las ich, ich sei ein Kanzler, der im Hintergrund arbeite und die
Öffentlichkeit scheue. Das ist wahr, aber ich bin auch überzeugt, dass die
Tätigkeit einer Stabsstelle umso wirksamer ist, je weniger man davon
spricht. Die Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates hat nicht ihre
eigene Politik zu führen. Sie hat nicht für Schlagzeilen zu sorgen. Das
heisst, dass man von ihr nur im Falle einer Panne spricht. Ich bin
einigermassen stolz darauf, in diesen achteinhalb Jahren nur einmal das
"Privileg" gehabt zu haben, Schlagzeilen zu machen: Das war, als die
französische Fassung der Initiative "Wohneigentum für alle" von den anderen
Fassungen abwich. Damals ist es uns gelungen, dieser Panne zu begegnen,
indem wir sofort gehandelt haben und mit transparenten und wirksamen
Massnahmen das Schlimmste verhindern konnten.

Schlussbetrachtung

Als Kanzler hatte ich das Ziel, darauf hinzuwirken, dass der Bundesrat unter
den besten Bedingungen regieren konnte. Es versteht sich von selbst, dass
dabei der rechtliche und der administrative Rahmen eine wichtige Rolle
spielt. Nachdem das RVOG mit Staatssekretären abgelehnt worden war, habe ich
versucht, dem Bundesrat mit einem neuen RVOG modernere Führungsmittel zu
geben. Ich glaube sagen zu dürfen, dass dies geglückt ist und dass das neue
Gesetz, wenn man es voll und ganz umsetzt, dem Bundesrat die Möglichkeit
gibt, selbst auf neue Situationen mit der nötigen Souplesse zu reagieren.

Lassen Sie mich dazu Folgendes anfügen:

Letzte Woche habe ich in Neapel an einer Tagung der Chefs der
Regierungsstabsstellen der OECD-Länder teilgenommen. Im Vordergrund standen
vor allem zwei Themen: Die Verstärkung der Beziehungen zwischen Regierung
und Bürgerinnen und Bürgern und die Querverbindungen unter den Ministerien.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Schweiz mit ihren sehr stark ausgebauten
externen und internen Konsultationsverfahren bei den Teilnehmern auf
grösstes Interesse gestossen ist. Anders als viele Kritiker in der Schweiz
es oft sehen, ist unser Regierungssystem durchaus modern und gilt ausserhalb
unserer Grenzen als ein sehr feinsinniges und fortschrittliches
demokratisches System.

Das sollte man nicht vergessen, wenn man über die Reform der Instrumente der
Staatsführung zu entscheiden hat.

Lassen Sie mich Ihnen zum Schluss danken für all die Arbeit, die Sie als
Vermittler der Informationspolitik des Bundesrates leisten, und für das
Wohlwollen, das Sie sowohl meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch
mir selbst in den vergangenen acht Jahren entgegengebracht haben.

Ich danke Ihnen.