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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Staatsleitungsreform: wie weiter?

Staatsleitungsreform: wie weiter?

An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat den Willen bekräftigt,
den Reformprozess im Bereich der Regierung im Sinne der Klausursitzung
vom 18-19 August 1999 weiterzuführen. Als Grundlage der Reform soll das
Modell einer zweistufigen Regierung dienen. Dies entspricht dem Ergebnis
des Vernehmlassungsverfahrens zur Staatsleitungsreform, das vom 11.
November 1998 bis zum 31. März 1999 durchgeführt wurde. In seiner
Vorlage hatte der Bundesrat zwei Reformvarianten vorgeschlagen: eine
Stärkung des Bundespräsidiums (Variante 1) und eine zweistufige
Regierung mit Ministerinnen und Ministern (Variante 2).

Bildung eines Bundesratsausschusses

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterbreitete
dem Bundesrat mehrere Varianten für die politische Leitung des
Reformprojekts. Dieser will die Oberleitung des Reformprojekts von nun
an selbst übernehmen. Er hat deshalb beschlossen, einen
Bundesratsausschuss zu bilden. Diesem gehören neben Bundesrätin Ruth
Metzler-Arnold, Vorsteherin des EJPD, Bundespräsidentin Ruth Dreifuss,
Vorsteherin des Eidg. Departementes des Innern, und Bundesrat Pascal
Couchepin, Vorsteher des  Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, an. Der
Bundesratsausschuss wird als "groupe de réflexion" wirken und die
Grundlagen für die Entscheide des Bundesratskollegiums vorbereiten.
In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, den tatsächlichen
Reformbedarf genau auszuarbeiten. Konkrete Vorschläge für die
Ausgestaltung einer zweistufigen Regierung sollen bis Mitte des nächsten
Jahres vorliegen.

Bern, 20. Oktober 1999

Weitere Auskünfte:
Prisca Grossenbacher, Bundesamt für Justiz, 031 322 47 59