«Winterreifen-Kleber» müssen nicht mehr angebracht werden
MEDIENMITTEILUNG
«Winterreifen-Kleber» müssen nicht mehr angebracht werden
Ein kleiner Kleber sorgte vor einem Jahr für grosse Aufregung:
Unverständnis und Ablehnung waren die Reaktionen auf die Pflicht, den
«Winterreifen-Kleber» neben dem Tachometer anzubringen. Dies veranlasste
den Bundesrat, diese Pflicht abzuschaffen. Weiterhin gilt jedoch, dass die
Winterreifen bei Motorwagen für mindestens 160 km/h geeignet sein müssen.
Seit der Änderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge (VTS) vom 2. September 1998 dürfen M+S-Reifen
(Winterreifen) während des ganzen Jahres verwendet werden - auch wenn sie
sich nicht für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eignen.
In Übereinstimmung mit den entsprechenden EG-Vorschriften musste jedoch
bisher in diesem Fall beim Geschwindigkeitsmesser eine Aufschrift
angebracht werden, welche auf die für die Reifen zugelassene
Höchstgeschwindigkeit hinweist.
Die Pflicht, diese Aufschrift («Kleber») anzubringen, stiess bei vielen
Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung. Um so mehr, als die
zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf unseren Strassen deutlich unter
jenen Tempi liegt, für die Winterreifen geeignet sind. Diese Reaktionen
veranlassten den Bundesrat nun, die VTS zu ändern. Demnach muss bei der
Verwendung von Winterreifen, die sich nicht für die Höchstgeschwindigkeit
des Fahrzeuges eignen, die Aufschrift nicht mehr angebracht werden.
Weiterhin gilt allerdings: Die Reifen müssen sich bei Motorwagen für
mindestens 160 km/h und bei Motorrädern, Klein- und dreirädrigen
Motorfahrzeugen für mindestens 130 km/h eignen.
Die Reifenverkäufer müssen entsprechende Kleber jedoch weiterhin abgeben,
damit die Fahrzeuge nach EG-Recht ausgerüstet werden können, da ansonsten
bei Fahrten ins Ausland eine Busse droht.
Bern, 27. September 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Patrick Jecklin, Infochef ASTRA, 031/324 14 91