Deponie Cholwald: UVEK zieht Urteil ans Bundesgericht weiter
MEDIENMITTEILUNG
Deponie Cholwald: UVEK zieht Urteil ans Bundesgericht weiter
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) hält am Ablagerungsverbot für brennbare Abfälle ab
2000 fest. Deshalb zieht es einen Entscheid des Nidwaldner
Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Dieser Entscheid hätte der
Deponie Cholwald ermöglicht, Kehricht bis Ende 2002 abzulagern.
Der Bundesrat hat 1996 ein generelles Ablagerungsverbot für brennbare
Abfälle auf Anfang 2000 beschlossen. Der Nidwaldner Regierungsrat vertrat
in der Folge die Ansicht, dass dieses Verbot für die Deponie Cholwald erst
ab Anfang 2003 gelte, da das Eidg. Departement des Innern (EDI) im Jahre
1994 noch gestattet habe, unbehandelte Siedlungsabfälle auf der Deponie
Cholwald bis Ende 2002 abzulagern.
Gegen eine entsprechende Verfügung des Nidwaldner Regierungsrates reichte
das UVEK beim Nidwaldner Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Diese wurde am
21. Juni 1999 abgewiesen.
Das UVEK hält an seiner Auffassung fest, dass das Ablagerungsverbot ab dem
Jahre 2000 auch für die Deponie Cholwald gelte und zieht deshalb den Fall
an das Bundesgericht weiter. Der Grund für den Weiterzug liegt vor allem
in grundsätzlichen Überlegungen. In allen Kantonen wurden und werden noch
Massnahmen getroffen, um das Ablagerungsverbot rechtzeitig einhalten zu
können. Ein Verzicht auf den Weiterzug im Fall der Deponie Cholwald hätte
gegenüber den anderen Kantonen ein falsches Signal gesetzt und damit das
Gesamtkonzept gefährdet.
Bern, 14. September 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Claudine Godat Saladin, Pressesprecherin UVEK, Tel. 031/322 55
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