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Bundesrat verabschiedet Tierverkehr-Datenbankverordnung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.8.1999

Bundesrat verabschiedet Tierverkehr-Datenbankverordnung

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Tierverkehr-Datenbank
verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und regelt die
Bearbeitung der Daten über den Verkehr von Tieren der Rinder-, Schaf-,
Ziegen und Schweinegattung in der zentralen Datenbank. Die
Tierverkehrsdatenbank bildet das Kernstück im neuen System zur
Kontrolle des Tierverkehrs, welches am 26. Juni 1998 mit einer
Änderung des Tierseuchengesetzes beschlossen wurde.
Das schweizerische Parlament hat im Rahmen der neuen Agrarpolitik
beschlossen, die Erfassung der Tierbestände und die Kontrolle des
Verkehrs mit Klauentieren neu zu regeln. Ziel der neuen
Tierverkehrskontrolle ist es, die Tiergesundheit und die öffentliche
Gesundheit zu fördern, das Vertrauen der Bevölkerung in Fleisch und
andere Produkte vom Tier zu stärken und die Voraussetzungen für den
Zugang zu den internationalen Märkten für Schweizer Tiere und von
ihnen stammende Lebensmittel zu verbessern.
Kernstück der neuen Tierverkehrskontrolle bildet eine zentrale
Datenbank (TVD), in welcher der Lebensweg von Rindern, Schweinen,
Schafen und Ziegen von der Geburt bis zur Schlachtung aufgezeichnet
werden kann. Die Tierverkehr-Verordnung regelt die Bearbeitung der
Daten über den Verkehr von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und
Schweinegattung, die Datensicherheit sowie den Datenschutz. Die
Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft.
Aufbau und Inbetriebnahme der TVD erfolgen etappenweise. Zunächst
werden alle Betriebe, in welchen Klauentiere gehalten werden und ihre
Tierbestände in einem nationalen Register erfasst. Ab 1. Oktober
beginnt die Kennzeichnung neugeborener Kälber nach einem einheitlichen
System mit zwei Ohrmarken. Entsprechend dem Fortschritt im Aufbau der
TVD werden die Tierhalterinnen und Tierhalter von der Betreiberin der
Datenbank, der Tierverkehrsdatenbank AG, benachrichtigt, ab wann und
in welcher Form die Zu- und Abgänge von Tieren der Rindergattung in
ihrem Bestand der TVD zu melden sind. Die Meldungen werden in einer
ersten Phase mittels maschinenlesbaren Meldekarten erfolgen, später
sind telefonische und elektronische Verfahren vorgesehen.

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Bundesamt für Veterinärwesen, Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation
Tel.: 031 323 84 96