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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zinssätze für Bundesfestgelder

Pressemitteilung
Zinssätze für Bundesfestgelder
Die Eidg. Finanzverwaltung hat die Zinssätze für Bundesfestgelder mit
Wirkung ab 23. September 1999 wie folgt festgesetzt:
 1 ¼ % (bisher 1 %) für die Laufzeit von 1 Jahr
 2 % (bisher 2 %) für die Laufzeit von 2 Jahren
 2 ¼ % (bisher 2 ¼ %) für die Laufzeit von 3 Jahren
Zeichnungen werden an jeder Poststelle spesenfrei entgegengenommen.

EIDG. FINANZVERWALTUNG

22.09.1999