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Pressemitteilung

Kampf den schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Der Bundesrat will das neue IAO-Übereinkommen rasch ratifizieren

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit dem Parlament zur Annahme vorzuschlagen. Damit wird unser Land zu den ersten Staaten gehören, welche dieses erst im Juni 1999 anlässlich der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) verabschiedete Instrument ratifizieren werden. Es zählt zu den fundamentalen IAO-Übereinkommen.

Der Entscheid bekräftigt den Willen der Schweiz zum Kampf gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung und den Gebrauch von Kindern im Drogenhandel. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, ihre Bemühungen im Bereich Kontrolle, Entwicklungszusammenarbeit und Reintegration auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren.

Im weiteren unterstützt der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen den drei Schweizer Delegationen bei der IAO (Regierung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber), indem er dem Parlament die Annahme des Übereinkommens (Nr. 144) über die dreigliedrige Beratung und Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen vorschlägt. Die Ratifikation des Übereinkommens soll die Arbeit von Bundesverwaltung und Parlament vereinfachen und durch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den drei unabhängigen Delegationen die Schweizer Position innerhalb der IAO stärken.

Schliesslich nahm der Bundesrat vom Übereinkommen (Nr. 181) über private Arbeitsvermittler, 1997, und der Erklärung über fundamentale Rechte und Pflichten bei der Arbeit, 1998, Kenntnis. Die Erklärung spielt in der Unterstützung der Aktivitäten der IAO zur Förderung der sozialen Dimension der Globalisierung eine zentrale Rolle.

Bern, 20. September 1999

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, Stefan Brupbacher, Internationale Arbeitsfragen, Tel. 031/322 29 54 oder 079/422 72 34